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Re: Jacobsen v. Katzer settled


From: Alexander Terekhov
Subject: Re: Jacobsen v. Katzer settled
Date: Tue, 23 Feb 2010 12:18:29 +0100

David Kastrup wrote:
[...]
> You are confusing a _contract_ with a _license_.  

You're really a crackpot, dak.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz

"Im Privatrecht regeln Kaufverträge, Leihverträge und spezielle
Lizenzverträge die Rechte des Erwerbers und seine Pflichten gegenüber
dem Lizenzgeber.

[...]

Ein Lizenzvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht eigens
geregelter Vertragstyp. Er wird deshalb auch als Vertrag eigener Art
(Vertrag sui generis) klassifiziert. Durch den Vertrag erteilt der
Inhaber eines geschützten Rechts dem Lizenznehmer ein definiertes
Nutzungsrecht.

Lizenzen werden vor allem für die Nutzung von Patenten,
Gebrauchsmustern, Marken, Know-how oder Software erteilt.

Durch Lizenzverträge können einfache oder exklusive (= ausschließliche)
Rechte eingeräumt werden. Kernpunkte eines Lizenzvertrags sind die
Beschreibung des Lizenzgegenstands, die Festlegung des zur Nutzung
freigegebenen Marktsegments bzw. der Marktregion, die Laufzeit, das
Entgelt und gegebenenfalls auch Vertragsstrafen. Das Entgelt wird häufig
in Form eines Down payments am Anfang und einer laufenden Gebühr in
Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg bzw. Nutzen geregelt.

Ein Beispiel sind Lizenzbauten beim Auto- und Flugzeugbau. Dabei werden
dem Lizenznehmer Kopien der Konstruktionspläne überlassen und der
Lizenzgeber hilft oft dem Lizenznehmer bei der Produktionsaufnahme.

Im Verlagsbereich regeln Lizenzverträge die Nutzung von Urheberrechten.
Solche Lizenzverträge werden üblicherweise zwischen dem selbständigen
Urheber und einem Verlag oder zwischen zwei Verlagen (z. B. für
Übersetzungsversionen) geschlossen.

Dass Privatleuten Rechte mittels Lizenzvertrag eingeräumt werden, ist
eher unüblich. Eine Ausnahme stellen die Lizenzen dar, die bei freier
Software zur Verwendung kommen. Bei diesen wird pauschal jedermann eine
Lizenz angeboten.

Die Lizenzen von freier Software und lizenzpflichtiger Software haben
gemeinsam, dass sie im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) darstellen. AGB müssen zur Erlangung von
Rechtskraft wirksam in den Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem
Lizenzgeber aufgenommen werden, sofern es sich nicht um individuell
hergestellte Software handelt.

Dem Lizenzvertrag ähnlich ist der Franchisevertrag, basiert aber auf
anderen rechtlichen Grundlagen.

Der Urheber kann auch mehrere Lizenzen zur Auswahl anbieten. Man spricht
dann von einer Mehrfachlizenzierung, siehe Duales Lizenzsystem."

regards,
alexander.

P.S. "I'm insufficiently motivated to go set up a GNU/Linux system 
so that I can do the builds."

Hyman Rosen <hyrosen@mail.com> The Silliest GPL 'Advocate'

P.P.S. "Of course correlation implies causation! Without this 
fundamental principle, no science would ever make any progress."

Hyman Rosen <hyrosen@mail.com> The Silliest GPL 'Advocate'

--
http://gng.z505.com/index.htm 
(GNG is a derecursive recursive derecursion which pwns GNU since it can 
be infinitely looped as GNGNGNGNG...NGNGNG... and can be said backwards 
too, whereas GNU cannot.)


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