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www/copyleft lesser.de.html


From: Yavor Doganov
Subject: www/copyleft lesser.de.html
Date: Mon, 11 Aug 2008 12:01:51 +0000

CVSROOT:        /web/www
Module name:    www
Changes by:     Yavor Doganov <yavor>   08/08/11 12:01:51

Removed files:
        copyleft       : lesser.de.html 

Log message:
        Delete German translation of LGPLv2.1; link to the external source
        already present at /licenses/old-licenses/lgpl-2.1-translations.html.

CVSWeb URLs:
http://web.cvs.savannah.gnu.org/viewcvs/www/copyleft/lesser.de.html?cvsroot=www&r1=1.3&r2=0

Patches:
Index: lesser.de.html
===================================================================
RCS file: lesser.de.html
diff -N lesser.de.html
--- lesser.de.html      5 May 2005 19:37:05 -0000       1.3
+++ /dev/null   1 Jan 1970 00:00:00 -0000
@@ -1,812 +0,0 @@
-<!DOCTYPE html PUBLIC "-//IETF//DTD HTML 2.0//EN">
-<HTML>
-<HEAD>
-<TITLE>GNU Lesser General Public License - GNU Project - Free Software 
Foundation (FSF)</TITLE>
-<LINK REV="made" HREF="mailto:address@hidden";>
-</HEAD>
-<BODY BGCOLOR="#FFFFFF" TEXT="#000000" LINK="#1F00FF" ALINK="#FF0000" 
VLINK="#9900DD">
-<H1>GNU Lesser General Public License</H1>
-
-
-<A HREF="/graphics/philosophicalgnu.html"><IMG 
SRC="/graphics/philosophical-gnu-sm.jpg"
-   ALT=" [Bild eines philosophischen Gnus] "
-   WIDTH="160" HEIGHT="200"></A>
-
-<!-- Please keep this list alphabetical -->
-<!-- tower, lesser.ja.html is Japanese translation of THIS PAGE, -->
-<!-- NOT translation of LGPL itself(lesser.ja.html contains the original -->
-<!-- English version). So please do not remove the following. -->
-<!-- Thanks -mhatta -->
-[
-  <A HREF="/copyleft/lesser.html">English</A>
-| <A HREF="/copyleft/lesser.de.html">German</A>
-| <A HREF="/copyleft/lesser.ja.html">Japanese</A>
-]
-
-<!-- It is best to not enumerate the translations here in a menu bar, -->
-<!-- It is best to have the users follow this link, so they have the FSF' -->
-<!-- explanation about translations being unofficial, etc. -->
-
-<P>
-<UL>
-  <LI><A HREF="/philosophy/why-not-lgpl.html">Warum Sie nicht die LGPL für Ihre
-  nächste Library verwenden sollten</A>
-  <LI><A HREF="/copyleft/gpl-violation.html"><EM>Was zu tun ist, falls Sie 
eine mögliche 
-  Verletzung der LGPL erkennen.</EM></A>
-  <LI><A HREF="/copyleft/copyleft.de.html#translationsLGPL"><EM>Übersetzungen 
der LGPL</EM></A>
-  <LI>Die GNU Lesser General Public License als
-       <A HREF="/copyleft/lesser.txt">Textdatei</A>
-  <LI>Die GNU Lesser General Public License als
-       <A HREF="/copyleft/lesser.texi">Texinfo</A> Datei
-</UL>
-
-<P>
-<HR>
-<P>
-Diese GNU Lesser General Public License gilt als Nachfolger der
-GNU Library General Public License. Für eine Erklärung warum diese Änderung 
nötig war, lesen Sie bitte
-  <LI><A HREF="/philosophy/why-not-lgpl.html">Warum Sie nicht die LGPL für Ihre
-  nächste Library verwenden sollten</A>
-<P>
-<HR>
-Deutsche Übersetzung der
-<BR>
-GNU Lesser General Public License</A>
-</H1>
-<P>   <SMALL>
-    Erstellt im Auftrag der G-N-U GmbH <TT>http://www.g-n-u.de</TT>
-<BR>
-von Harald Martin Übersetzungen <BR>
-und Peter Gerwinski  (4.&nbsp;Juni 2000)
-<P>  <P>
-<P>
-<BR>
-<P>
-Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das
-  Verständnis der <EM>GNU Lesser General Public License</EM>  (GNU-LGPL)
-  zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder
-  im rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.
-<P>
-Die <EM>Free Software Foundation</EM>  (FSF) ist nicht der Herausgeber
-  dieser Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht als
-  rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-LGPL anerkannt. Da die
-  Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten überprüft wurde, können die
-  Übersetzer nicht garantieren, daß die Übersetzung die rechtlichen
-  Aussagen der GNU-LGPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
-  daß von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-LGPL gestattet
-  sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
-<P>
-Die <EM>Free Software Foundation</EM>  möchte Sie darum bitten, diese
-  Übersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen
-  geschriebene Programme oder Bibliotheken zu verwenden. Bitte benutzen
-  Sie hierfür stattdessen die von der <EM>Free Software Foundation</EM> 
-  herausgegebene englischsprachige Originalversion.
-<P>  <P>
-<P>
-<BR>
-<P>  <EM>This is a translation of the GNU Lesser General Public
-  License into German. This translation is distributed in the hope that
-  it will facilitate understanding, but it is not an official or legally
-  approved translation.</EM>
-<P>  <EM>The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
-  and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
-  Lesser General Public License. The translation has not been reviewed
-  carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
-  it exactly represents the legal meaning of the GNU Lesser General
-  Public License. If you wish to be sure whether your planned activities
-  are permitted by the GNU Lesser General Public License, please refer
-  to the authentic English version.</EM>
-<P>  <EM>The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
-  translation as the official distribution terms for your programs;
-  instead, please use the authentic English version published by the
-  Free Software Foundation.</EM>
-<P>  <H1 ALIGN="CENTER">GNU Lesser General Public License</H1>
-<P ALIGN="CENTER"><STRONG>Deutsche Übersetzung der Version 2.1, Februar 
1999</STRONG></P>
-<P ALIGN="CENTER"><STRONG>Copyright &#169; 1991, 1999 Free Software 
Foundation, Inc.
-<BR>
-<BR>
-51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA</STRONG></P>
-<P ALIGN="LEFT">
-<P ALIGN="LEFT"><SMALL><A NAME="tex2html2"
- HREF="mailto:address@hidden";>address@hidden</A></SMALL></P>
-<P>
-Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu
-  vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten. Änderungen sind
-  jedoch nicht erlaubt.
-<P>  [Dies ist die erste freigegebene Version der Lesser GPL. Sie
-  ist als Nachfolgerin der GNU Library Public License zu betrachten und
-  erhielt daher die Versionsnummer 2.1.]
-<P>  <P>
-<BR>
-<P>  <B>Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für
-  die englischsprachige Originalversion!</B>
-<P>  </SMALL><H1><A NAME="SECTION00020000000000000000">
-Vorwort</A>
-</H1>
-<P>
-Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
-  die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern.
-  Im Gegensatz dazu sollen Ihnen die GNU General Public Licenses, die
-  Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenzen, ebendiese Freiheit des
-  Weitergebens und Veränderns garantieren und somit sicherstellen, daß
-  diese Software für alle Benutzer frei ist.
-<P>
-Diese Lizenz, die Kleine Allgemeine Öffentliche Lizenz (Lesser General
-  Public License), gilt für einige besonders bezeichnete Software-Pakete
-  - typischerweise Programmbibliotheken - von der Free Software
-  Foundation und anderen Autoren, die beschließen, diese Lizenz zu
-  verwenden. Auch Sie können sie verwenden; wir empfehlen aber, vorher
-  gründlich darüber nachzudenken, ob diese Lizenz (LGPL) oder aber die
-  gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL) die bessere Strategie
-  zur Anwendung im jeweiligen speziellen Fall ist. Dabei bieten Ihnen
-  die untenstehenden Erläuterungen eine Grundlage für Ihre Entscheidung.
-<P>
-Die Bezeichnung <EM>,,freie``</EM>  Software bezieht sich auf Freiheit der
-  Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen
-  Lizenzen sollen sicherstellen, daß Sie die Freiheit haben, Kopien
-  freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu
-  berechnen, wenn Sie möchten), daß Sie die Software im Quelltext
-  erhalten oder den Quelltext auf Wunsch bekommen können, daß Sie die
-  Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden
-  dürfen, und daß Sie darüber informiert sind, daß Sie dies alles tun
-  dürfen.
-<P>
-Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
-  jedem, der die Software weitergibt, verbieten, Ihnen diese Rechte zu
-  verweigern oder Sie zum Verzicht auf diese Rechte aufzufordern. Aus
-  diesen Einschränkungen ergeben sich bestimmte Verantwortlichkeiten
-  für Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie
-  verändern.
-<P>
-Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die wir
-  Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung -
-  Kopien der Bibliothek verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch
-  die Empfänger den Quelltext erhalten bzw.&nbsp;erhalten können. Wenn Sie
-  einen anderen Code mit der Bibliothek linken, müssen Sie den
-  Empfängern die vollständigen Objekt-Dateien zukommen lassen, so daß
-  sie selbst diesen Code mit der Bibliothek neu linken können, auch
-  nachdem sie Veränderungen an der Bibliothek vorgenommen und sie neu
-  compiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit
-  sie ihre Rechte kennen.
-<P>
-Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
-  Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten
-  Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu
-  vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
-<P>
-Um jeden, der die Software weitergibt, zu schützen, wollen wir darüber
-  hinaus vollkommen klarstellen, daß für diese freie Bibliothek
-  keinerlei Garantie besteht. Auch sollten, falls die Software von
-  jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, die Empfänger
-  wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
-  von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
-  Autors schädigen.
-<P>
-Schließlich und endlich stellen Software-Patente für die Existenz
-  jedes freien Programms eine ständige Bedrohung dar. Wir möchten
-  sicherstellen, daß keine Firma den Benutzern eines freien Programms
-  Einschränkungen auferlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber
-  eine die freie Nutzung einschränkende Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen
-  wir darauf, daß jegliche für eine Version der Bibliothek erworbene
-  Patentlizenz mit der in dieser Lizenz (also der LGPL) im einzelnen
-  angegebenen Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muß.
-<P>
-Die meiste GNU-Software einschließlich einiger Bibliotheken fällt
-  unter die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz (GNU-GPL).
-  Die vorliegende Lizenz, also die GNU-LGPL, gilt für gewisse näher
-  bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der
-  gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen
-  diese Lizenz für gewisse Bibliotheken, um das Linken (d.h. die
-  Verknüpfung von Bibliotheken und anderen Programmteilen zu einem
-  lauffähigen Programm - Anmerkung der Übersetzer) von Programmen, die
-  nicht frei sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
-<P>
-Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei es nun
-  statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden, rechtlich
-  gesehen, ein ,,kombiniertes Datenwerk``, also eine abgeleitete Version
-  der Orginal-Bibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt ein solches Linken
-  nur dann, wenn die ganze Kombination die Kriterien für freie Software
-  erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen weniger strenge Kriterien für das
-  Linken von irgendeiner anderen Software mit der Bibliothek.
-<P>
-Wir nennen diese Lizenz die ,,Kleine`` Allgemeine Öffentliche Lizenz
-  (,,Lesser`` GPL). weil sie weniger (,,less``) dazu beiträgt, die
-  Freiheit des Benutzers zu schützen, als die gewöhnliche Allgemeine
-  Öffentliche Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen Entwicklern
-  freier Software ein ,,Weniger`` an Vorteil gegenüber konkurrierenden
-  nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund dafür, daß wir
-  die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken benutzen. Die ,,kleine``
-  Lizenz (LGPL) bietet aber unter bestimmten besonderen Umständen doch
-  Vorteile.
-<P>
-So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine besondere
-  Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur möglichst weitgehenden
-  Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu schaffen, so daß diese dann
-  ein De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie
-  Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist
-  der, daß eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte
-  nichtfreie Bibliotheken. In diesem Falle bringt es wenig Nutzen, die
-  freie Bibliothek allein auf freie Software zu beschränken, und dann
-  benutzen wir eben die LGPL.
-<P>
-In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis zur Benutzung einer
-  speziellen Bibliothek in nichtfreien Programmen viel mehr Leuten,
-  eine umfangreiche Sammlung freier Software zu nutzen. So ermöglicht
-  z.B. die Erlaubnis zur Benutzung der GNU-C-Bibliothek in
-  nichtfreien Programmen einer viel größeren Zahl von Leuten, das ganze
-  GNU-Betriebssystem ebenso wie seine Variante, das Betriebssystem
-  GNU/Linux, zu benutzen.
-<P>
-Obwohl die LGPL die Freiheit des Benutzers weniger schützt, stellt
-  sie doch sicher, daß der Benutzer eines Programms, das mit der
-  Bibliothek gelinkt wurde, die Freiheit und die erforderlichen Mittel
-  hat, das Programm unter Benutzung einer abgeänderten Version der
-  Bibliothek zu betreiben.
-<P>
-Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Weitergeben und Abändern
-  finden Sie im nachstehenden Kapitel. Achten Sie genau auf den
-  Unterschied zwischen ,,work based on the library``, d.h.   ,,Datenwerk, das 
auf der Bibliothek basiert`` und ,,work that uses the
-  library`` d.h. ,,Datenwerk, das die Bibliothek benutzt``. Ersteres
-  enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres
-  lediglich mit der Bibliothek kombiniert werden muß, um betriebsfähig
-  zu sein.
-<P>  <H1><A NAME="SECTION00030000000000000000">
-Kleine Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
-<BR>
-Bedingungen für die Vervielfältigung,
-<BR>
-Verbreitung und Bearbeitung</A>
-</H1>
-<P>  &#167;&#167;&#167;0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
-  Datenwerk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers
-  oder eines anderen dazu Befugten darauf hinweist, daß das Datenwerk unter
-  den Bestimmungen dieser Lesser General Public License (im weiteren
-  auch als ,,diese Lizenz`` bezeichnet) verbreitet werden darf. Jeder
-  Lizenznehmer wird hierin einfach als ,,Sie`` angesprochen.
-<P>
-Eine ,,Bibliothek`` bedeutet eine Zusammenstellung von
-  Software-Funktionen und/oder Daten, die so vorbereitet ist, daß
-  sie sich bequem mit Anwendungsprogrammen (welche einige dieser
-  Funktionen und Daten benutzen) zum Bilden von ausführbaren Programmen
-  linken (d.h. verbinden, kombinieren) läßt.
-<P>
-Der Begrif ,,Bibliothek`` bezieht sich im weiteren immer nur auf
-  solche Software-Bibliotheken und solche Datenwerke, die unter diesen
-  Bedingungen der Lesser-GPL-Lizenz verbreitet worden sind. Ein ,,auf
-  der Bibliothek basierendes Datenwerk`` bezeichnet die betreffende
-  Bibliothek selbst sowie jegliche davon abgeleitete Bearbeitung im
-  urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches die Bibliothek
-  oder einen Teil davon, sei es unverändert oder verändert und/oder
-  direkt in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird
-  die Übersetzung ohne Einschränkung als ,,Bearbeitung`` eingestuft.)
-<P>
-Unter dem ,,Quelltext`` eines Datenwerks ist seine für das Vornehmen
-  von Veränderungen bevorzugte Form zu verstehen. Für eine Bibliothek
-  bedeutet ,,vollständiger Quelltext`` den gesamten Quelltext für alle
-  in ihr enthaltenen Bestandteile, für jegliche zu ihr gehörenden
-  Dateien zur Definition von Schnittstellen und schließlich auch für die
-  Skripte, die zur Steuerung der Compilation und Installation der
-  Bibliothek benutzt werden.
-<P>
-Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
-  werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren
-  Anwendungsbereich. Das Ausführen eines Programms unter Benutzung der
-  Bibliothek wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms
-  unterliegen dieser Lizenz nur dann, wenn der Inhalt ein auf der
-  Bibliothek basierendes Datenwerk darstellt (unabhängig davon, daß die
-  Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben dieses Programms benutzt
-  wurde). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek bewirkt
-  und was das Programm, das die Bibliothek nutzt, bewirkt.
-<P>  &#167;&#167;&#167;1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien
-  des vollständigen Quelltextes des Programms so, wie sie ihn erhalten
-  haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie
-  mit jeder Kopie deutlich erkennbar und in angemessener Form einen
-  entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
-  veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
-  Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und zusammen mit
-  der Bibliothek jeweils eine Kopie dieser Lizenz weitergeben.
-<P>
-Sie dürfen für den eigentlichen Kopier- und Versandvorgang eine Gebühr
-  verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine
-  Garantie anbieten.
-<P>  &#167;&#167;&#167;2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder
-  irgendeines Teils davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek
-  basierendes Datenwerk entsteht, und Sie dürfen derartige Bearbeitungen
-  unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten,
-  vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen
-  erfüllt werden:
-<P>  <DL COMPACT>
-<DT>1.
-<DD>Das Bearbeitungsergebnis muß selbst wieder eine
-Software-Bibliothek sein.
-<P>    <DT>2.
-<DD>Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
-      versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung der
-      Dateien hinweist und das Datum jeder Änderung angibt.
-<P>    <DT>3.
-<DD>Sie müssen dafür sorgen, daß das Datenwerk als Ganzes Dritten
-      unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur
-      Verfügung gestellt wird.
-<P>    <DT>4.
-<DD>Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten Bibliothek auf
-      eine Funktion oder Datentabelle stützt, die von einem die
-      Funktionseinheit nutzenden Anwendungsprogramm bereitgestellt
-      werden muß, ohne daß sie als Argument übergeben werden muß, wenn
-      die Funktionseinheit angesprochen wird, dann müssen Sie sich nach
-      bestem Wissen und Gewissen bemühen, sicherzustellen, daß die
-      betreffende Funktionseinheit auch dann noch funktioniert, wenn die
-      Anwendung eine solche Funktion oder Datentabelle nicht bietet, und
-      daß sie den sinnvoll bleibenden Teil ihres Bestimmungszwecks noch
-      ausführt.
-<P>      (So hat z.B. eine Funktion zum Berechnen von Quadratwurzeln
-      einen von der Anwendung unabhängigen genau definierten Zweck.
-      Deshalb verlangt §2 Absatz d, daß jede von der Anwendung
-      bereitgestellte Funktion oder von dieser Funktion benutzte Tabelle
-      optional sein muß: Auch wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt,
-      muß die Quadratwurzelfunktion trotzdem noch Quadratwurzeln
-      berechnen).
-<P>  </DL>
-<P>
-Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
-  Wenn identifizierbare Teile davon nicht von der Bibliothek stammen und
-  vernünftigerweise als unabhängige und gesonderte Datenwerke für sich
-  selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre
-  Bedingungen nicht für die betreffenden Teile, wenn Sie diese als
-  gesonderte Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Teile als
-  Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes
-  Datenwerk darstellt, dann muß die Weitergabe dieses Ganzen nach den
-  Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere
-  Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden - und
-  somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
-<P>
-Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
-  Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen Rechte für Datenwerke
-  streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
-  vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung
-  von Datenwerken, die auf der Bibliothek basieren oder unter ihrer
-  auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
-<P>
-Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
-  Datenwerkes, das nicht auf der Bibliothek basiert, mit der Bibliothek
-  oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Datenwerk auf ein- und
-  demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht
-  in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
-<P>  &#167;&#167;&#167;3. Sie können sich für die Anwendung der Bedingungen der
-  gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz (GNU-GPL) statt
-  dieser Lizenz auf eine gegebene Kopie der Bibliothek entscheiden. Um
-  dies zu tun, müssen Sie alle Eintragungen, die sich auf diese Lizenz
-  beziehen, ändern, so daß sie nun für die gewöhnliche GNU-GPL, Version
-  2, statt für diese Lizenz (LGPL) gelten. (Wenn eine neuere Version als
-  Version 2 der gewöhnlichen GNU-GPL erschienen ist, können Sie diese
-  angeben, wenn Sie das wünschen.) Nehmen Sie keine anderen
-  Veränderungen in diesen Eintragungen vor.
-<P>
-Wenn diese Veränderung in einer gegebenen Kopie einmal vorgenommen
-  ist, dann ist sie für diese Kopie nicht mehr zurücknehmbar, und somit
-  gilt dann die gewöhnliche GNU-GPL für alle nachfolgenden Kopien und
-  abgeleiteten Datenwerke, die von dieser Kopie gemacht worden sind.
-<P>
-Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der
-  Bibliothek in ein Programm kopieren wollen, das keine Bibliothek ist.
-<P>  &#167;&#167;&#167;4. Sie können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine
-  Ableitung von ihr, gemäß Paragraph 2) in Objektcode-Form oder in
-  ausführbarer Form unter den Bedingungen der obigen Paragraphen 1 und 2
-  kopieren und weitergeben, sofern Sie den vollständigen entsprechenden
-  maschinenlesbaren Quelltext beifügen, der unter den Bedingungen der
-  obigen Paragraphen 1 und 2 auf einem Medium weitergegeben werden muß,
-  das üblicherweise zum Austausch von Software benutzt wird.
-<P>
-Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot eines Zugangs zum
-  Kopienabruf von einem angegebenen Ort erfolgt, dann erfüllt das
-  Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quelltextes von
-  demselben Ort die Anforderung, auch den Quelltext weiterzugeben,
-  obwohl Dritte nicht verplichtet sind, den Quelltext zusammen mit dem
-  Objektcode zu kopieren.
-<P>  &#167;&#167;&#167;5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der
-  Bibliothek Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt ist, mit der
-  Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr compiliert oder
-  gelinkt wird, nennt man ein ,,Datenwerk, das die Bibliothek nutzt``.
-  Solch ein Datenwerk, für sich allein genommen, ist kein von der
-  Bibiliothek abgeleitetes Datenwerk und fällt daher nicht unter diese
-  Lizenz.
-<P>
-Wird jedoch ein ,,Datenwerk, das die Bibliothek nutzt``, mit der
-  Bibliothek gelinkt, so entsteht ein ausführbares Programm, das ein von
-  der Bibliothek abgeleitetes Datenwerk (weil es Teile der Bibliothek
-  enthält) und kein ,,Datenwerk, das die Bibliothek nutzt`` ist. Das
-  ausführbare Programm fällt daher unter diese Lizenz. Paragraph 6 gibt
-  die Bedingungen für die Weitergabe solcher ausführbarer Programme an.
-<P>
-Wenn ein ,,Datenwerk, das die Bibliothek nutzt``, Material aus einer
-  Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann kann der
-  Objektcode für das Datenwerk ein von der Bibliothek abgeleitetes
-  Datenwerk sein, selbst wenn der Quelltext dies nicht ist. Ob dies
-  jeweils zutrifft, ist besonders dann von Bedeutung, wenn das Datenwerk
-  ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Datenwerk selbst
-  eine Bibliothek ist. Die genaue Grenze, von der an dies zutrifft, ist
-  rechtlich nicht genau definiert.
-<P>
-Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter,
-  Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine Makros und
-  kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen lang oder kürzer) benutzt, dann
-  unterliegt die Benutzung der Objektdatei keinen Beschränkungen, ohne
-  Rücksicht darauf, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Datenwerk
-  ist. (Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode plus Teile der
-  Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin unter die Bestimmungen
-  von Paragraph 6).
-<P>
-Ansonsten können Sie, wenn das Datenwerk ein von der Bibliothek
-  abgeleitetes ist, den Objektcode für das Datenwerk unter den
-  Bedingungen von Paragraph 6 weitergeben. Alle ausführbaren Programme,
-  welche dieses Datenwerk enthalten, fallen ebenfalls unter Paragraph 6,
-  gleichgültig, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst gelinkt sind
-  oder nicht.
-<P>  &#167;&#167;&#167;6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden 
fünf
-  Paragraphen dürfen Sie auch ein ,,Datenwerk, das die Bibliothek
-  nutzt``, mit der Bibliothek kombinieren oder linken, um ein Datenwerk
-  zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses unter
-  Bedingungen ihrer eigenen Wahl weitergeben, sofern diese Bedingungen
-  Bearbeitungen für den eigenen Gebrauch des Empfängers und ein
-  Rückbilden (``reverse engineering'') zum Beheben von Mängeln solcher
-  Bearbeitungen gestatten.
-<P>
-Sie müssen bei jeder Kopie des Datenwerks deutlich erkennbar angeben,
-  daß die Bibliothek darin genutzt wird und daß die Bibliothek und ihre
-  Benutzung durch die Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie
-  dieser Lizenz mitgeben. Wenn das Datenwerk bei seiner Ausführung
-  Copyright-Vermerke anzeigt, müssen Sie den Copyright-Vermerk für die
-  Bibliothek mit anzeigen lassen und dem Benutzer einen Hinweis geben,
-  der ihn zu einer Kopie dieser Lizenz führt. Ferner müssen Sie eines
-  der nachfolgend genannten fünf Dinge tun:
-<P>  <DL COMPACT>
-<DT>1.
-<DD>Liefern Sie das Datenwerk zusammen mit dem vollständigen
-zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext der Bibliothek aus, und
-      zwar einschließlich jeglicher in dem Datenwerk angewandter
-      Änderungen (wobei dessen Weitergabe gemäß den Bedingungen der
-      Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß); und wenn das Datenwerk ein
-      ausführbares, mit der Bibliothek  gelinktes Progamm ist, dann
-      liefern Sie es zusammen mit dem vollständigen maschinenlesbaren
-      ,,Datenwerk, das die Bibliothek nutzt``, in Form von Objektcode
-      und/oder Quelltext, so daß der Benutzer die Bibliothek verändern
-      und dann erneut linken kann, um ein verändertes ausführbares
-      Programm zu erzeugen, das die veränderte Bibliothek enthält. (Es
-      versteht sich, daß der Benutzer, der die Inhalte von
-      Definitionsdateien in der verändeten Bibliothek verändert, nicht
-      notwendigerweise in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu
-      compilieren, um die veränderten Definitionen zu benutzen.)
-<P>    <DT>2.
-<DD>Benutzen Sie einen geeigneten ,,shared-library-Mechanismus`` zum
-      Linken mit der Bibliothek. Geeignet ist ein solcher Mechanismus,
-      der erstens während der Laufzeit eine im Computersystem des
-      Benutzers bereits vorhandene Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt
-      Bibliotheksfunktionen in das ausführbare Programm zu kopieren, und
-      der zweitens auch mit einer veränderten Version der Bibliothek,
-      wenn der Benutzer eine solche installiert, richtig funktioniert,
-      solange die veränderte Version schnittstellenkompatibel mit der
-      Version ist, mit der das Datenwerk erstellt wurde.
-<P>    <DT>3.
-<DD>Liefern Sie das Datenwerk zusammen mit einem mindestens drei Jahre
-      lang gültigen schriftlichen Angebot, demselben Benutzer die oben
-      in Paragraph 6, Absatz (a) genannten Materialien zu Kosten, welche
-      die reinen Weitergabekosten nicht übersteigen, zur Verfügung zu
-      stellen.
-<P>    <DT>4.
-<DD>Wenn die Weitergabe des Datenwerks dadurch erfolgt, daß die
-      Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von einem bestimmten Ort
-      angeboten wird, bieten Sie gleichwertigen Zugang zum Kopieren der
-      oben angegebenen Materialien von dem gleichen Ort an.
-<P>    <DT>5.
-<DD>Sie vergewissern sich, daß der Benutzer bereits eine Kopie dieser
-      Materialien erhalten hat oder daß Sie diesem Benutzer bereits eine
-      Kopie geschickt haben.
-<P>  </DL>
-<P>
-Für ein ausführbares Programm muß die verlangte Form des ,,Datenwerks,
-  das die Bibliothek nutzt`` alle Daten und Hilfsprogramme mit
-  einschließen, die man braucht, um daraus das ausführbare Programm zu
-  reproduzieren. Doch gilt eine spezielle Ausnahme: Die weiterzugebenden
-  Materialien brauchen nicht alles das zu enthalten, was normalerweise
-  (in Quelltext-Form oder in binärer Form) mit den Hauptbestandteilen
-  (Compiler, Kern usw.) des Betriebssystems, auf denen das ausführbare
-  Programm läuft, weitergegeben wird, es sei denn, das ausführbare
-  Programm gehört selbst zu diesem Hauptbestandteil.
-<P>
-Es kann vorkommen, daß diese Anforderung im Widerspruch zu
-  Lizenzbeschränkungen anderer, proprietärer Bibliotheken steht, die
-  normalerweise nicht zum Betriebssystem gehören. Ein solcher
-  Widerspruch bedeutet, daß Sie nicht gleichzeitig jene proprietären
-  Bibliotheken und die vorliegende Bibliothek zusammen in einem
-  ausführbaren Programm, das Sie weitergeben, verwenden dürfen.
-<P>  &#167;&#167;&#167;7. Sie dürfen Bibliotheks-Funktionseinheiten, die ein 
auf
-  der Bibliothek basierendes Datenwerk darstellen, zusammen mit anderen,
-  nicht unter diese Lizenz fallenden Funktionseinheiten in eine einzelne
-  Bibliothek einbauen und eine solche kombinierte Bibliothek
-  weitergeben, vorausgesetzt, daß die gesonderte Weitergabe des auf der
-  Bibliothek basierenden Datenwerks einerseits und der anderen
-  Funktionseinheiten andererseits ansonsten gestattet ist, und
-  vorausgesetzt, daß Sie folgende zwei Dinge tun:
-<P>  <DL COMPACT>
-<DT>1.
-<DD>Geben Sie zusammen mit der kombinierten Bibliothek auch eine Kopie
-desselben auf der Bibliothek basierenden Datenwerks mit, die nicht
-      mit irgendwelchen anderen Funktionseinheiten kombiniert ist.
-      Dieses Datenwerk muß unter den Bedingungen der obigen Paragraphen
-      weitergegeben werden.
-<P>    <DT>2.
-<DD>Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek an prominenter Stelle
-      auf die Tatsache hin, daß ein Teil davon ein auf der Bibliothek
-      basierendes Datenwerk ist, und erklären Sie, wo man die
-      mitgegebene unkombinierte Form desselben Datenwerks finden kann.
-<P>  </DL>
-<P>  &#167;&#167;&#167;8. Sie dürfen die Bibliothek nicht vervielfältigen,
-  verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten oder mit ihr linken,
-  sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist.  Jeder
-  anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung,
-  Weiterlizenzierung und Verbreitung sowie des Linkens mit der
-  Bibliothek ist unzulässig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
-  dieser Lizenz. Doch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien
-  oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange
-  diese Dritten die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
-<P>  &#167;&#167;&#167;9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen,
-  da Sie diese nicht unterzeichnet haben. Doch gibt Ihnen sonst nichts
-  die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Datenwerke zu
-  verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
-  verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht annehmen. Indem Sie die
-  Bibliothek (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verändern oder
-  verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz, die
-  Ihnen das erlaubt, mit allen ihren Bedingungen bezüglich der
-  Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung der Bibliothek oder
-  eines darauf basierenden Datenwerks.
-<P>  &#167;&#167;&#167;10. Jedesmal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein 
auf
-  der Bibliothek basierendes Datenwerk) weitergeben, erhält der
-  Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, die
-  Bibliothek entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu
-  vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern und mit ihr zu linken.
-  Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Ausübung der hierin
-  zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür
-  verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
-  durchzusetzen.
-<P>  &#167;&#167;&#167;11. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des
-  Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht
-  auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß,
-  Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
-  dieser Lizenz widersprechen, so befreien diese Umstände Sie nicht von
-  den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die
-  Bibliothek unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
-  Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
-  dürfen Sie als Folge davon die Bibliothek überhaupt nicht verbreiten.
-  Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung
-  der Bibliothek durch diejenigen erlaubt, welche die Bibliothek direkt
-  oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
-  sowohl dem Patentrecht als auch dieser Lizenz zu genügen, darin, ganz
-  auf die Verbreitung der Bibliothek zu verzichten.
-<P>
-Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
-  bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
-  Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser
-  Paragraph als Ganzes gelten.
-<P>
-Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
-  Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die
-  Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
-  vielmehr einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der
-  freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher
-  Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu
-  dem weitreichenden Angebot der durch dieses System verbreiteten
-  Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems
-  geleistet; es obliegt dem Autor bzw. Geber, zu entscheiden, ob er die
-  Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
-  Lizenznehmer jedoch darf darüber nicht entscheiden.
-<P>
-Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
-  Konsequenz aus den übrigen Bestimmungen dieser Lizenz zu betrachten
-  ist.
-<P>  &#167;&#167;&#167;12. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung der
-  Bibliothek in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
-  urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
-  Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz gestellt
-  hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
-  in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur
-  innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht demgemäß
-  ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
-  Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
-<P>  &#167;&#167;&#167;13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
-  überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License
-  veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der
-  gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen
-  Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
-<P>
-Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
-  einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer
-  bestimmten Versionsnummer oder ,,jeder späteren Version`` (``any later
-  version'') unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
-  Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder
-  beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation
-  veröffentlicht wurde.  Wenn die Bibliothek keine Lizenz-Versionsnummer
-  angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der
-  Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
-<P>  &#167;&#167;&#167;14. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile der Bibliothek in
-  anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die
-  Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor der Bibliothek, um
-  ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright
-  der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
-  Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
-  Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
-  freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten
-  Datenwerke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen
-  und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.
-<P>  <H2><A NAME="SECTION00031000000000000000">
-Keine Gewährleistung</A>
-</H2>
-<P>  <B>
-<P>  &#167;&#167;&#167;15. Da die Bibliothek ohne jegliche Gebühren lizenziert
-  wird, besteht keinerlei Gewährleistung für die Bibliothek, soweit dies
-  gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
-  bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte die
-  Bibliothek ,,so, wie sie ist`` zur Verfügung, ohne Gewährleistung
-  irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch implizit. Dieser
-  Garantieausschluß gilt auch - ohne darauf beschränkt zu sein - für
-  Marktreife oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle
-  Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit der Bibliothek liegt
-  bei Ihnen. Sollte sich die Bibliothek als fehlerhaft herausstellen,
-  liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur
-  sämtlich bei Ihnen.
-<P>  &#167;&#167;&#167;16. In keinem Fall, außer wenn dies durch geltendes 
Recht
-  gefordert wird oder schriftlich zugesichert wurde, ist irgendein
-  Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der die Bibliothek wie oben
-  erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für
-  irgendwelche Schäden haftbar. Dies gilt auch für jegliche allgemeine
-  oder spezielle Schäden, für Schäden durch Nebenwirkungen oder
-  Folgeschäden, die sich aus der Benutzung oder der Unbenutzbarkeit der
-  Bibliothek ergeben (das gilt insbesondere - ohne darauf beschränkt zu
-  sein - für Datenverluste, das Hineinbringen von Ungenauigkeiten in
-  irgendwelche Daten, für Verluste, die Sie oder Dritte erlitten haben,
-  oder für ein Unvermögen der Bibliothek, mit irgendeiner anderen
-  Software zusammenzuarbeiten), und zwar auch dann, wenn ein
-  Copyright-Inhaber oder ein Dritter über die Möglichkeit solcher
-  Schäden informiert worden ist.
-<P>  </B><H2><A NAME="SECTION00032000000000000000">
-Ende der Bedingungen</A>
-</H2>
-<P>  <H2><A NAME="SECTION00033000000000000000">
-Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen,
-<BR>
-neuen Bibliotheken anwenden können</A>
-</H2>
-<P>
-Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und wünschen, daß sie von
-  größtmöglichem Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann empfehlen wir
-  Ihnen, sie zu einer freien Software zu machen, die jedermann
-  weiterverteilen und verändern kann. Dies können sie tun, indem Sie
-  eine Weiterverteilung unter den Bedingungen dieser Lizenz, also der
-  Lesser GPL erlauben (oder - als Alternative - unter den Bedingungen
-  der gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz, der GPL).
-<P>
-Zur Anwendung dieser Bedingungen fügen Sie zu der Bibliothek die unten
-  angegebenen Vermerke hinzu. Es ist am sichersten, sie an den Start
-  jeder Quelldatei anzufügen, um so am wirksamsten den Garantieausschluß
-  bekannt zu machen; zumindest aber sollte jede Datei die
-  Copyright-Zeile und eine Angabe enthalten, wo die vollständigen
-  Vermerke zu finden sind. 
-  <BLOCKQUOTE>
-<P>  <BR>
-<P>  <TT><IMG WIDTH="33" HEIGHT="64" ALIGN="MIDDLE" BORDER="0"
- SRC="img1.png"
- ALT="$\langle$"><I>Eine Zeile mit den Namen der Bibliothek und einer
-         Kurzbeschreibung ihres Zwecks</I><IMG WIDTH="33" HEIGHT="64" 
ALIGN="MIDDLE" BORDER="0"
- SRC="img2.png"
- ALT="$\rangle$">
-<BR>
-Copyright (C) <IMG WIDTH="33" HEIGHT="64" ALIGN="MIDDLE" BORDER="0"
- SRC="img1.png"
- ALT="$\langle$"><I>Jahr</I><IMG WIDTH="33" HEIGHT="64" ALIGN="MIDDLE" 
BORDER="0"
- SRC="img2.png"
- ALT="$\rangle$">&nbsp;&nbsp;<IMG WIDTH="33" HEIGHT="64" ALIGN="MIDDLE" 
BORDER="0"
- SRC="img1.png"
- ALT="$\langle$"><I>Name des Autors</I><IMG WIDTH="33" HEIGHT="64" 
ALIGN="MIDDLE" BORDER="0"
- SRC="img2.png"
- ALT="$\rangle$"><P>
-This library is free software; you can redistribute it and/or
-    modify it under the terms of the GNU Lesser General Public
-    License as published by the Free Software Foundation; either
-    version 2.1 of the License, or (at your option) any later version.
-<P>
-This library is distributed in the hope that it will be useful,
-    but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
-    MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
-    Lesser General Public License for more details.
-<P>
-You should have received a copy of the GNU Lesser General Public
-    License along with this library;  if not, write to the Free Software
-    Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA  02110-1301  USA
-<P>  </TT></BLOCKQUOTE>  Auf Deutsch:
-  <BLOCKQUOTE>
-<P>  <BR>
-<P>
-Bibliothek ist freie Software; Sie dürfen sie unter den
-    Bedingungen der GNU Lesser General Public License, wie von der Free
-    Software Foundation veröffentlicht, weiterverteilen und/oder
-    modifizieren; entweder gemäß Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer
-    Option) jeder späteren Version.
-<P>
-Diese Bibliothek wird in der Hoffnung weiterverbreitet, daß sie
-    nützlich sein wird, jedoch OHNE IRGENDEINE GARANTIE, auch ohne die
-    implizierte Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FÜR
-    EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Mehr Details finden Sie in der GNU Lesser
-    General Public License.
-<P>
-Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public License
-    zusammen mit dieser Bibliothek erhalten haben; falls nicht,
-    schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc., 59 Temple
-    Place, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA.
-<P>  </BLOCKQUOTE>
-  Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
-  per Brief erreichbar sind.
-<P>
-Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
-  Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für
-  die Bibliothek unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen
-  müssen Sie natürlich ändern.
-  <BLOCKQUOTE>
-Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
-    library `Frob' (a library for tweaking knobs) written by James
-    Random Hacker.
-<P>    <IMG WIDTH="33" HEIGHT="64" ALIGN="MIDDLE" BORDER="0"
- SRC="img1.png"
- ALT="$\langle$"><I>Unterschrift von Ty Coon</I><IMG WIDTH="33" HEIGHT="64" 
ALIGN="MIDDLE" BORDER="0"
- SRC="img2.png"
- ALT="$\rangle$">, 1 April 1990
-<BR>
-Ty Coon, President of Vice
-<P>  </BLOCKQUOTE>
-<P>
-Auf Deutsch:
-  <BLOCKQUOTE>
-DIe Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberechtlichen Anspruch auf die
-    von James Random Hacker geschriebene Bibliothek ,Frob`     (eine 
Bibliothek für das Zwicken von Knöpfen).
-<P>
-Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1990
-<BR>
-Ty Coon, Vizepräsident
-<P>  </BLOCKQUOTE>
-<P>
-Das war schon alles!
-<P><H1><A NAME="SECTION00040000000000000000">
-&Uuml;ber dieses Dokument ... </A>
-</H1> 
- <STRONG>GNU Lesser General Public License</STRONG><P>
-This document was generated using the
-<A 
HREF="http://www-dsed.llnl.gov/files/programs/unix/latex2html/manual/";><STRONG>LaTeX</STRONG>2<tt>HTML</tt></A>
 translator Version 97.1 (release) (July 13th, 1997)
-<P>
-Copyright &#169; 1993, 1994, 1995, 1996, 1997,
-<A HREF="http://cbl.leeds.ac.uk/nikos/personal.html";>Nikos Drakos</A>, 
-Computer Based Learning Unit, University of Leeds.
-<P>
-The command line arguments were: <BR>
- <STRONG>latex2html</STRONG> <tt>-split 0 lgpl-ger.tex</tt>.
-<P>
-The translation was initiated by Peter Gerwinski on 10/16/2000<HR>
-
-<P>
-Zurück zur <A HREF="/home.de.html">GNU Homepage</A>.
-<P>
-Richten Sie Anfragen bezüglich FSF und GNU an <a 
href="mailto:address@hidden";>address@hidden</a>. Außerdem gibt es noch
-<a href="/home.de.html#ContactInfo"> andere Möglichkeiten</a>, mit der FSF in
-Verbindung zu treten.
-<P>
-Schicken Sie Kommentare zu diesen Webseiten an <a 
href="mailto:address@hidden";>address@hidden</a>, andere Fragen an
-<a href="mailto:address@hidden";>address@hidden</a>.&nbsp;
-<P>
-Copyright (C) 2002 Free Software Foundation, Inc.,
-51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA  02110,  USA
-<P>Vervielfältigung und Weitergabe des gesamten Textes ist in beliebiger Form 
gestattet, sofern dieser Hinweis beibehalten wird.&nbsp;
-<P>
-Aktualisiert:
-<!-- timestamp start -->
- $Date: 2005/05/05 19:37:05 $ $Author: novalis $
-<!-- timestamp end -->
-<HR>
-</BODY>
-</HTML>
-




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