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www/copyleft lesser.de.html
From: |
Yavor Doganov |
Subject: |
www/copyleft lesser.de.html |
Date: |
Mon, 11 Aug 2008 12:01:51 +0000 |
CVSROOT: /web/www
Module name: www
Changes by: Yavor Doganov <yavor> 08/08/11 12:01:51
Removed files:
copyleft : lesser.de.html
Log message:
Delete German translation of LGPLv2.1; link to the external source
already present at /licenses/old-licenses/lgpl-2.1-translations.html.
CVSWeb URLs:
http://web.cvs.savannah.gnu.org/viewcvs/www/copyleft/lesser.de.html?cvsroot=www&r1=1.3&r2=0
Patches:
Index: lesser.de.html
===================================================================
RCS file: lesser.de.html
diff -N lesser.de.html
--- lesser.de.html 5 May 2005 19:37:05 -0000 1.3
+++ /dev/null 1 Jan 1970 00:00:00 -0000
@@ -1,812 +0,0 @@
-<!DOCTYPE html PUBLIC "-//IETF//DTD HTML 2.0//EN">
-<HTML>
-<HEAD>
-<TITLE>GNU Lesser General Public License - GNU Project - Free Software
Foundation (FSF)</TITLE>
-<LINK REV="made" HREF="mailto:address@hidden">
-</HEAD>
-<BODY BGCOLOR="#FFFFFF" TEXT="#000000" LINK="#1F00FF" ALINK="#FF0000"
VLINK="#9900DD">
-<H1>GNU Lesser General Public License</H1>
-
-
-<A HREF="/graphics/philosophicalgnu.html"><IMG
SRC="/graphics/philosophical-gnu-sm.jpg"
- ALT=" [Bild eines philosophischen Gnus] "
- WIDTH="160" HEIGHT="200"></A>
-
-<!-- Please keep this list alphabetical -->
-<!-- tower, lesser.ja.html is Japanese translation of THIS PAGE, -->
-<!-- NOT translation of LGPL itself(lesser.ja.html contains the original -->
-<!-- English version). So please do not remove the following. -->
-<!-- Thanks -mhatta -->
-[
- <A HREF="/copyleft/lesser.html">English</A>
-| <A HREF="/copyleft/lesser.de.html">German</A>
-| <A HREF="/copyleft/lesser.ja.html">Japanese</A>
-]
-
-<!-- It is best to not enumerate the translations here in a menu bar, -->
-<!-- It is best to have the users follow this link, so they have the FSF' -->
-<!-- explanation about translations being unofficial, etc. -->
-
-<P>
-<UL>
- <LI><A HREF="/philosophy/why-not-lgpl.html">Warum Sie nicht die LGPL für Ihre
- nächste Library verwenden sollten</A>
- <LI><A HREF="/copyleft/gpl-violation.html"><EM>Was zu tun ist, falls Sie
eine mögliche
- Verletzung der LGPL erkennen.</EM></A>
- <LI><A HREF="/copyleft/copyleft.de.html#translationsLGPL"><EM>Übersetzungen
der LGPL</EM></A>
- <LI>Die GNU Lesser General Public License als
- <A HREF="/copyleft/lesser.txt">Textdatei</A>
- <LI>Die GNU Lesser General Public License als
- <A HREF="/copyleft/lesser.texi">Texinfo</A> Datei
-</UL>
-
-<P>
-<HR>
-<P>
-Diese GNU Lesser General Public License gilt als Nachfolger der
-GNU Library General Public License. Für eine Erklärung warum diese Änderung
nötig war, lesen Sie bitte
- <LI><A HREF="/philosophy/why-not-lgpl.html">Warum Sie nicht die LGPL für Ihre
- nächste Library verwenden sollten</A>
-<P>
-<HR>
-Deutsche Übersetzung der
-<BR>
-GNU Lesser General Public License</A>
-</H1>
-<P> <SMALL>
- Erstellt im Auftrag der G-N-U GmbH <TT>http://www.g-n-u.de</TT>
-<BR>
-von Harald Martin Übersetzungen <BR>
-und Peter Gerwinski (4. Juni 2000)
-<P> <P>
-<P>
-<BR>
-<P>
-Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das
- Verständnis der <EM>GNU Lesser General Public License</EM> (GNU-LGPL)
- zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder
- im rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.
-<P>
-Die <EM>Free Software Foundation</EM> (FSF) ist nicht der Herausgeber
- dieser Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht als
- rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-LGPL anerkannt. Da die
- Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten überprüft wurde, können die
- Übersetzer nicht garantieren, daß die Übersetzung die rechtlichen
- Aussagen der GNU-LGPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
- daß von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-LGPL gestattet
- sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
-<P>
-Die <EM>Free Software Foundation</EM> möchte Sie darum bitten, diese
- Übersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen
- geschriebene Programme oder Bibliotheken zu verwenden. Bitte benutzen
- Sie hierfür stattdessen die von der <EM>Free Software Foundation</EM>
- herausgegebene englischsprachige Originalversion.
-<P> <P>
-<P>
-<BR>
-<P> <EM>This is a translation of the GNU Lesser General Public
- License into German. This translation is distributed in the hope that
- it will facilitate understanding, but it is not an official or legally
- approved translation.</EM>
-<P> <EM>The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
- and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
- Lesser General Public License. The translation has not been reviewed
- carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
- it exactly represents the legal meaning of the GNU Lesser General
- Public License. If you wish to be sure whether your planned activities
- are permitted by the GNU Lesser General Public License, please refer
- to the authentic English version.</EM>
-<P> <EM>The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
- translation as the official distribution terms for your programs;
- instead, please use the authentic English version published by the
- Free Software Foundation.</EM>
-<P> <H1 ALIGN="CENTER">GNU Lesser General Public License</H1>
-<P ALIGN="CENTER"><STRONG>Deutsche Übersetzung der Version 2.1, Februar
1999</STRONG></P>
-<P ALIGN="CENTER"><STRONG>Copyright © 1991, 1999 Free Software
Foundation, Inc.
-<BR>
-<BR>
-51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA</STRONG></P>
-<P ALIGN="LEFT">
-<P ALIGN="LEFT"><SMALL><A NAME="tex2html2"
- HREF="mailto:address@hidden">address@hidden</A></SMALL></P>
-<P>
-Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu
- vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten. Änderungen sind
- jedoch nicht erlaubt.
-<P> [Dies ist die erste freigegebene Version der Lesser GPL. Sie
- ist als Nachfolgerin der GNU Library Public License zu betrachten und
- erhielt daher die Versionsnummer 2.1.]
-<P> <P>
-<BR>
-<P> <B>Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für
- die englischsprachige Originalversion!</B>
-<P> </SMALL><H1><A NAME="SECTION00020000000000000000">
-Vorwort</A>
-</H1>
-<P>
-Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
- die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern.
- Im Gegensatz dazu sollen Ihnen die GNU General Public Licenses, die
- Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenzen, ebendiese Freiheit des
- Weitergebens und Veränderns garantieren und somit sicherstellen, daß
- diese Software für alle Benutzer frei ist.
-<P>
-Diese Lizenz, die Kleine Allgemeine Öffentliche Lizenz (Lesser General
- Public License), gilt für einige besonders bezeichnete Software-Pakete
- - typischerweise Programmbibliotheken - von der Free Software
- Foundation und anderen Autoren, die beschließen, diese Lizenz zu
- verwenden. Auch Sie können sie verwenden; wir empfehlen aber, vorher
- gründlich darüber nachzudenken, ob diese Lizenz (LGPL) oder aber die
- gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL) die bessere Strategie
- zur Anwendung im jeweiligen speziellen Fall ist. Dabei bieten Ihnen
- die untenstehenden Erläuterungen eine Grundlage für Ihre Entscheidung.
-<P>
-Die Bezeichnung <EM>,,freie``</EM> Software bezieht sich auf Freiheit der
- Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen
- Lizenzen sollen sicherstellen, daß Sie die Freiheit haben, Kopien
- freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu
- berechnen, wenn Sie möchten), daß Sie die Software im Quelltext
- erhalten oder den Quelltext auf Wunsch bekommen können, daß Sie die
- Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden
- dürfen, und daß Sie darüber informiert sind, daß Sie dies alles tun
- dürfen.
-<P>
-Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
- jedem, der die Software weitergibt, verbieten, Ihnen diese Rechte zu
- verweigern oder Sie zum Verzicht auf diese Rechte aufzufordern. Aus
- diesen Einschränkungen ergeben sich bestimmte Verantwortlichkeiten
- für Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie
- verändern.
-<P>
-Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die wir
- Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung -
- Kopien der Bibliothek verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch
- die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Wenn Sie
- einen anderen Code mit der Bibliothek linken, müssen Sie den
- Empfängern die vollständigen Objekt-Dateien zukommen lassen, so daß
- sie selbst diesen Code mit der Bibliothek neu linken können, auch
- nachdem sie Veränderungen an der Bibliothek vorgenommen und sie neu
- compiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit
- sie ihre Rechte kennen.
-<P>
-Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
- Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten
- Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu
- vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
-<P>
-Um jeden, der die Software weitergibt, zu schützen, wollen wir darüber
- hinaus vollkommen klarstellen, daß für diese freie Bibliothek
- keinerlei Garantie besteht. Auch sollten, falls die Software von
- jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, die Empfänger
- wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
- von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
- Autors schädigen.
-<P>
-Schließlich und endlich stellen Software-Patente für die Existenz
- jedes freien Programms eine ständige Bedrohung dar. Wir möchten
- sicherstellen, daß keine Firma den Benutzern eines freien Programms
- Einschränkungen auferlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber
- eine die freie Nutzung einschränkende Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen
- wir darauf, daß jegliche für eine Version der Bibliothek erworbene
- Patentlizenz mit der in dieser Lizenz (also der LGPL) im einzelnen
- angegebenen Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muß.
-<P>
-Die meiste GNU-Software einschließlich einiger Bibliotheken fällt
- unter die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz (GNU-GPL).
- Die vorliegende Lizenz, also die GNU-LGPL, gilt für gewisse näher
- bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der
- gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen
- diese Lizenz für gewisse Bibliotheken, um das Linken (d.h. die
- Verknüpfung von Bibliotheken und anderen Programmteilen zu einem
- lauffähigen Programm - Anmerkung der Übersetzer) von Programmen, die
- nicht frei sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
-<P>
-Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei es nun
- statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden, rechtlich
- gesehen, ein ,,kombiniertes Datenwerk``, also eine abgeleitete Version
- der Orginal-Bibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt ein solches Linken
- nur dann, wenn die ganze Kombination die Kriterien für freie Software
- erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen weniger strenge Kriterien für das
- Linken von irgendeiner anderen Software mit der Bibliothek.
-<P>
-Wir nennen diese Lizenz die ,,Kleine`` Allgemeine Öffentliche Lizenz
- (,,Lesser`` GPL). weil sie weniger (,,less``) dazu beiträgt, die
- Freiheit des Benutzers zu schützen, als die gewöhnliche Allgemeine
- Öffentliche Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen Entwicklern
- freier Software ein ,,Weniger`` an Vorteil gegenüber konkurrierenden
- nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund dafür, daß wir
- die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken benutzen. Die ,,kleine``
- Lizenz (LGPL) bietet aber unter bestimmten besonderen Umständen doch
- Vorteile.
-<P>
-So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine besondere
- Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur möglichst weitgehenden
- Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu schaffen, so daß diese dann
- ein De-facto-Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie
- Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist
- der, daß eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte
- nichtfreie Bibliotheken. In diesem Falle bringt es wenig Nutzen, die
- freie Bibliothek allein auf freie Software zu beschränken, und dann
- benutzen wir eben die LGPL.
-<P>
-In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis zur Benutzung einer
- speziellen Bibliothek in nichtfreien Programmen viel mehr Leuten,
- eine umfangreiche Sammlung freier Software zu nutzen. So ermöglicht
- z.B. die Erlaubnis zur Benutzung der GNU-C-Bibliothek in
- nichtfreien Programmen einer viel größeren Zahl von Leuten, das ganze
- GNU-Betriebssystem ebenso wie seine Variante, das Betriebssystem
- GNU/Linux, zu benutzen.
-<P>
-Obwohl die LGPL die Freiheit des Benutzers weniger schützt, stellt
- sie doch sicher, daß der Benutzer eines Programms, das mit der
- Bibliothek gelinkt wurde, die Freiheit und die erforderlichen Mittel
- hat, das Programm unter Benutzung einer abgeänderten Version der
- Bibliothek zu betreiben.
-<P>
-Die genauen Bedingungen für das Kopieren, Weitergeben und Abändern
- finden Sie im nachstehenden Kapitel. Achten Sie genau auf den
- Unterschied zwischen ,,work based on the library``, d.h. ,,Datenwerk, das
auf der Bibliothek basiert`` und ,,work that uses the
- library`` d.h. ,,Datenwerk, das die Bibliothek benutzt``. Ersteres
- enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet ist, während letzteres
- lediglich mit der Bibliothek kombiniert werden muß, um betriebsfähig
- zu sein.
-<P> <H1><A NAME="SECTION00030000000000000000">
-Kleine Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
-<BR>
-Bedingungen für die Vervielfältigung,
-<BR>
-Verbreitung und Bearbeitung</A>
-</H1>
-<P> §§§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
- Datenwerk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers
- oder eines anderen dazu Befugten darauf hinweist, daß das Datenwerk unter
- den Bestimmungen dieser Lesser General Public License (im weiteren
- auch als ,,diese Lizenz`` bezeichnet) verbreitet werden darf. Jeder
- Lizenznehmer wird hierin einfach als ,,Sie`` angesprochen.
-<P>
-Eine ,,Bibliothek`` bedeutet eine Zusammenstellung von
- Software-Funktionen und/oder Daten, die so vorbereitet ist, daß
- sie sich bequem mit Anwendungsprogrammen (welche einige dieser
- Funktionen und Daten benutzen) zum Bilden von ausführbaren Programmen
- linken (d.h. verbinden, kombinieren) läßt.
-<P>
-Der Begrif ,,Bibliothek`` bezieht sich im weiteren immer nur auf
- solche Software-Bibliotheken und solche Datenwerke, die unter diesen
- Bedingungen der Lesser-GPL-Lizenz verbreitet worden sind. Ein ,,auf
- der Bibliothek basierendes Datenwerk`` bezeichnet die betreffende
- Bibliothek selbst sowie jegliche davon abgeleitete Bearbeitung im
- urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches die Bibliothek
- oder einen Teil davon, sei es unverändert oder verändert und/oder
- direkt in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird
- die Übersetzung ohne Einschränkung als ,,Bearbeitung`` eingestuft.)
-<P>
-Unter dem ,,Quelltext`` eines Datenwerks ist seine für das Vornehmen
- von Veränderungen bevorzugte Form zu verstehen. Für eine Bibliothek
- bedeutet ,,vollständiger Quelltext`` den gesamten Quelltext für alle
- in ihr enthaltenen Bestandteile, für jegliche zu ihr gehörenden
- Dateien zur Definition von Schnittstellen und schließlich auch für die
- Skripte, die zur Steuerung der Compilation und Installation der
- Bibliothek benutzt werden.
-<P>
-Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
- werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren
- Anwendungsbereich. Das Ausführen eines Programms unter Benutzung der
- Bibliothek wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms
- unterliegen dieser Lizenz nur dann, wenn der Inhalt ein auf der
- Bibliothek basierendes Datenwerk darstellt (unabhängig davon, daß die
- Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben dieses Programms benutzt
- wurde). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was die Bibliothek bewirkt
- und was das Programm, das die Bibliothek nutzt, bewirkt.
-<P> §§§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien
- des vollständigen Quelltextes des Programms so, wie sie ihn erhalten
- haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie
- mit jeder Kopie deutlich erkennbar und in angemessener Form einen
- entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
- veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
- Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und zusammen mit
- der Bibliothek jeweils eine Kopie dieser Lizenz weitergeben.
-<P>
-Sie dürfen für den eigentlichen Kopier- und Versandvorgang eine Gebühr
- verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine
- Garantie anbieten.
-<P> §§§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder
- irgendeines Teils davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek
- basierendes Datenwerk entsteht, und Sie dürfen derartige Bearbeitungen
- unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten,
- vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen
- erfüllt werden:
-<P> <DL COMPACT>
-<DT>1.
-<DD>Das Bearbeitungsergebnis muß selbst wieder eine
-Software-Bibliothek sein.
-<P> <DT>2.
-<DD>Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
- versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung der
- Dateien hinweist und das Datum jeder Änderung angibt.
-<P> <DT>3.
-<DD>Sie müssen dafür sorgen, daß das Datenwerk als Ganzes Dritten
- unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur
- Verfügung gestellt wird.
-<P> <DT>4.
-<DD>Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten Bibliothek auf
- eine Funktion oder Datentabelle stützt, die von einem die
- Funktionseinheit nutzenden Anwendungsprogramm bereitgestellt
- werden muß, ohne daß sie als Argument übergeben werden muß, wenn
- die Funktionseinheit angesprochen wird, dann müssen Sie sich nach
- bestem Wissen und Gewissen bemühen, sicherzustellen, daß die
- betreffende Funktionseinheit auch dann noch funktioniert, wenn die
- Anwendung eine solche Funktion oder Datentabelle nicht bietet, und
- daß sie den sinnvoll bleibenden Teil ihres Bestimmungszwecks noch
- ausführt.
-<P> (So hat z.B. eine Funktion zum Berechnen von Quadratwurzeln
- einen von der Anwendung unabhängigen genau definierten Zweck.
- Deshalb verlangt §2 Absatz d, daß jede von der Anwendung
- bereitgestellte Funktion oder von dieser Funktion benutzte Tabelle
- optional sein muß: Auch wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt,
- muß die Quadratwurzelfunktion trotzdem noch Quadratwurzeln
- berechnen).
-<P> </DL>
-<P>
-Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
- Wenn identifizierbare Teile davon nicht von der Bibliothek stammen und
- vernünftigerweise als unabhängige und gesonderte Datenwerke für sich
- selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre
- Bedingungen nicht für die betreffenden Teile, wenn Sie diese als
- gesonderte Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Teile als
- Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes
- Datenwerk darstellt, dann muß die Weitergabe dieses Ganzen nach den
- Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen für weitere
- Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden - und
- somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
-<P>
-Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
- Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen Rechte für Datenwerke
- streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
- vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung
- von Datenwerken, die auf der Bibliothek basieren oder unter ihrer
- auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
-<P>
-Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
- Datenwerkes, das nicht auf der Bibliothek basiert, mit der Bibliothek
- oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Datenwerk auf ein- und
- demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht
- in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
-<P> §§§3. Sie können sich für die Anwendung der Bedingungen der
- gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz (GNU-GPL) statt
- dieser Lizenz auf eine gegebene Kopie der Bibliothek entscheiden. Um
- dies zu tun, müssen Sie alle Eintragungen, die sich auf diese Lizenz
- beziehen, ändern, so daß sie nun für die gewöhnliche GNU-GPL, Version
- 2, statt für diese Lizenz (LGPL) gelten. (Wenn eine neuere Version als
- Version 2 der gewöhnlichen GNU-GPL erschienen ist, können Sie diese
- angeben, wenn Sie das wünschen.) Nehmen Sie keine anderen
- Veränderungen in diesen Eintragungen vor.
-<P>
-Wenn diese Veränderung in einer gegebenen Kopie einmal vorgenommen
- ist, dann ist sie für diese Kopie nicht mehr zurücknehmbar, und somit
- gilt dann die gewöhnliche GNU-GPL für alle nachfolgenden Kopien und
- abgeleiteten Datenwerke, die von dieser Kopie gemacht worden sind.
-<P>
-Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der
- Bibliothek in ein Programm kopieren wollen, das keine Bibliothek ist.
-<P> §§§4. Sie können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine
- Ableitung von ihr, gemäß Paragraph 2) in Objektcode-Form oder in
- ausführbarer Form unter den Bedingungen der obigen Paragraphen 1 und 2
- kopieren und weitergeben, sofern Sie den vollständigen entsprechenden
- maschinenlesbaren Quelltext beifügen, der unter den Bedingungen der
- obigen Paragraphen 1 und 2 auf einem Medium weitergegeben werden muß,
- das üblicherweise zum Austausch von Software benutzt wird.
-<P>
-Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot eines Zugangs zum
- Kopienabruf von einem angegebenen Ort erfolgt, dann erfüllt das
- Angebot eines gleichwertigen Zugangs zum Kopieren des Quelltextes von
- demselben Ort die Anforderung, auch den Quelltext weiterzugeben,
- obwohl Dritte nicht verplichtet sind, den Quelltext zusammen mit dem
- Objektcode zu kopieren.
-<P> §§§5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der
- Bibliothek Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt ist, mit der
- Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr compiliert oder
- gelinkt wird, nennt man ein ,,Datenwerk, das die Bibliothek nutzt``.
- Solch ein Datenwerk, für sich allein genommen, ist kein von der
- Bibiliothek abgeleitetes Datenwerk und fällt daher nicht unter diese
- Lizenz.
-<P>
-Wird jedoch ein ,,Datenwerk, das die Bibliothek nutzt``, mit der
- Bibliothek gelinkt, so entsteht ein ausführbares Programm, das ein von
- der Bibliothek abgeleitetes Datenwerk (weil es Teile der Bibliothek
- enthält) und kein ,,Datenwerk, das die Bibliothek nutzt`` ist. Das
- ausführbare Programm fällt daher unter diese Lizenz. Paragraph 6 gibt
- die Bedingungen für die Weitergabe solcher ausführbarer Programme an.
-<P>
-Wenn ein ,,Datenwerk, das die Bibliothek nutzt``, Material aus einer
- Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann kann der
- Objektcode für das Datenwerk ein von der Bibliothek abgeleitetes
- Datenwerk sein, selbst wenn der Quelltext dies nicht ist. Ob dies
- jeweils zutrifft, ist besonders dann von Bedeutung, wenn das Datenwerk
- ohne die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Datenwerk selbst
- eine Bibliothek ist. Die genaue Grenze, von der an dies zutrifft, ist
- rechtlich nicht genau definiert.
-<P>
-Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter,
- Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine Makros und
- kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen lang oder kürzer) benutzt, dann
- unterliegt die Benutzung der Objektdatei keinen Beschränkungen, ohne
- Rücksicht darauf, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Datenwerk
- ist. (Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode plus Teile der
- Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin unter die Bestimmungen
- von Paragraph 6).
-<P>
-Ansonsten können Sie, wenn das Datenwerk ein von der Bibliothek
- abgeleitetes ist, den Objektcode für das Datenwerk unter den
- Bedingungen von Paragraph 6 weitergeben. Alle ausführbaren Programme,
- welche dieses Datenwerk enthalten, fallen ebenfalls unter Paragraph 6,
- gleichgültig, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst gelinkt sind
- oder nicht.
-<P> §§§6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden
fünf
- Paragraphen dürfen Sie auch ein ,,Datenwerk, das die Bibliothek
- nutzt``, mit der Bibliothek kombinieren oder linken, um ein Datenwerk
- zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses unter
- Bedingungen ihrer eigenen Wahl weitergeben, sofern diese Bedingungen
- Bearbeitungen für den eigenen Gebrauch des Empfängers und ein
- Rückbilden (``reverse engineering'') zum Beheben von Mängeln solcher
- Bearbeitungen gestatten.
-<P>
-Sie müssen bei jeder Kopie des Datenwerks deutlich erkennbar angeben,
- daß die Bibliothek darin genutzt wird und daß die Bibliothek und ihre
- Benutzung durch die Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie
- dieser Lizenz mitgeben. Wenn das Datenwerk bei seiner Ausführung
- Copyright-Vermerke anzeigt, müssen Sie den Copyright-Vermerk für die
- Bibliothek mit anzeigen lassen und dem Benutzer einen Hinweis geben,
- der ihn zu einer Kopie dieser Lizenz führt. Ferner müssen Sie eines
- der nachfolgend genannten fünf Dinge tun:
-<P> <DL COMPACT>
-<DT>1.
-<DD>Liefern Sie das Datenwerk zusammen mit dem vollständigen
-zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext der Bibliothek aus, und
- zwar einschließlich jeglicher in dem Datenwerk angewandter
- Änderungen (wobei dessen Weitergabe gemäß den Bedingungen der
- Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß); und wenn das Datenwerk ein
- ausführbares, mit der Bibliothek gelinktes Progamm ist, dann
- liefern Sie es zusammen mit dem vollständigen maschinenlesbaren
- ,,Datenwerk, das die Bibliothek nutzt``, in Form von Objektcode
- und/oder Quelltext, so daß der Benutzer die Bibliothek verändern
- und dann erneut linken kann, um ein verändertes ausführbares
- Programm zu erzeugen, das die veränderte Bibliothek enthält. (Es
- versteht sich, daß der Benutzer, der die Inhalte von
- Definitionsdateien in der verändeten Bibliothek verändert, nicht
- notwendigerweise in der Lage sein wird, die Anwendung neu zu
- compilieren, um die veränderten Definitionen zu benutzen.)
-<P> <DT>2.
-<DD>Benutzen Sie einen geeigneten ,,shared-library-Mechanismus`` zum
- Linken mit der Bibliothek. Geeignet ist ein solcher Mechanismus,
- der erstens während der Laufzeit eine im Computersystem des
- Benutzers bereits vorhandene Kopie der Bibliothek benutzt, anstatt
- Bibliotheksfunktionen in das ausführbare Programm zu kopieren, und
- der zweitens auch mit einer veränderten Version der Bibliothek,
- wenn der Benutzer eine solche installiert, richtig funktioniert,
- solange die veränderte Version schnittstellenkompatibel mit der
- Version ist, mit der das Datenwerk erstellt wurde.
-<P> <DT>3.
-<DD>Liefern Sie das Datenwerk zusammen mit einem mindestens drei Jahre
- lang gültigen schriftlichen Angebot, demselben Benutzer die oben
- in Paragraph 6, Absatz (a) genannten Materialien zu Kosten, welche
- die reinen Weitergabekosten nicht übersteigen, zur Verfügung zu
- stellen.
-<P> <DT>4.
-<DD>Wenn die Weitergabe des Datenwerks dadurch erfolgt, daß die
- Möglichkeit des Abrufens einer Kopie von einem bestimmten Ort
- angeboten wird, bieten Sie gleichwertigen Zugang zum Kopieren der
- oben angegebenen Materialien von dem gleichen Ort an.
-<P> <DT>5.
-<DD>Sie vergewissern sich, daß der Benutzer bereits eine Kopie dieser
- Materialien erhalten hat oder daß Sie diesem Benutzer bereits eine
- Kopie geschickt haben.
-<P> </DL>
-<P>
-Für ein ausführbares Programm muß die verlangte Form des ,,Datenwerks,
- das die Bibliothek nutzt`` alle Daten und Hilfsprogramme mit
- einschließen, die man braucht, um daraus das ausführbare Programm zu
- reproduzieren. Doch gilt eine spezielle Ausnahme: Die weiterzugebenden
- Materialien brauchen nicht alles das zu enthalten, was normalerweise
- (in Quelltext-Form oder in binärer Form) mit den Hauptbestandteilen
- (Compiler, Kern usw.) des Betriebssystems, auf denen das ausführbare
- Programm läuft, weitergegeben wird, es sei denn, das ausführbare
- Programm gehört selbst zu diesem Hauptbestandteil.
-<P>
-Es kann vorkommen, daß diese Anforderung im Widerspruch zu
- Lizenzbeschränkungen anderer, proprietärer Bibliotheken steht, die
- normalerweise nicht zum Betriebssystem gehören. Ein solcher
- Widerspruch bedeutet, daß Sie nicht gleichzeitig jene proprietären
- Bibliotheken und die vorliegende Bibliothek zusammen in einem
- ausführbaren Programm, das Sie weitergeben, verwenden dürfen.
-<P> §§§7. Sie dürfen Bibliotheks-Funktionseinheiten, die ein
auf
- der Bibliothek basierendes Datenwerk darstellen, zusammen mit anderen,
- nicht unter diese Lizenz fallenden Funktionseinheiten in eine einzelne
- Bibliothek einbauen und eine solche kombinierte Bibliothek
- weitergeben, vorausgesetzt, daß die gesonderte Weitergabe des auf der
- Bibliothek basierenden Datenwerks einerseits und der anderen
- Funktionseinheiten andererseits ansonsten gestattet ist, und
- vorausgesetzt, daß Sie folgende zwei Dinge tun:
-<P> <DL COMPACT>
-<DT>1.
-<DD>Geben Sie zusammen mit der kombinierten Bibliothek auch eine Kopie
-desselben auf der Bibliothek basierenden Datenwerks mit, die nicht
- mit irgendwelchen anderen Funktionseinheiten kombiniert ist.
- Dieses Datenwerk muß unter den Bedingungen der obigen Paragraphen
- weitergegeben werden.
-<P> <DT>2.
-<DD>Weisen Sie bei der kombinierten Bibliothek an prominenter Stelle
- auf die Tatsache hin, daß ein Teil davon ein auf der Bibliothek
- basierendes Datenwerk ist, und erklären Sie, wo man die
- mitgegebene unkombinierte Form desselben Datenwerks finden kann.
-<P> </DL>
-<P> §§§8. Sie dürfen die Bibliothek nicht vervielfältigen,
- verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten oder mit ihr linken,
- sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder
- anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung,
- Weiterlizenzierung und Verbreitung sowie des Linkens mit der
- Bibliothek ist unzulässig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
- dieser Lizenz. Doch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien
- oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange
- diese Dritten die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
-<P> §§§9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen,
- da Sie diese nicht unterzeichnet haben. Doch gibt Ihnen sonst nichts
- die Erlaubnis, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Datenwerke zu
- verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
- verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht annehmen. Indem Sie die
- Bibliothek (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verändern oder
- verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz, die
- Ihnen das erlaubt, mit allen ihren Bedingungen bezüglich der
- Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung der Bibliothek oder
- eines darauf basierenden Datenwerks.
-<P> §§§10. Jedesmal, wenn Sie die Bibliothek (oder irgendein
auf
- der Bibliothek basierendes Datenwerk) weitergeben, erhält der
- Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, die
- Bibliothek entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu
- vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern und mit ihr zu linken.
- Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Ausübung der hierin
- zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür
- verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
- durchzusetzen.
-<P> §§§11. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des
- Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht
- auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß,
- Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
- dieser Lizenz widersprechen, so befreien diese Umstände Sie nicht von
- den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die
- Bibliothek unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
- Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
- dürfen Sie als Folge davon die Bibliothek überhaupt nicht verbreiten.
- Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung
- der Bibliothek durch diejenigen erlaubt, welche die Bibliothek direkt
- oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
- sowohl dem Patentrecht als auch dieser Lizenz zu genügen, darin, ganz
- auf die Verbreitung der Bibliothek zu verzichten.
-<P>
-Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
- bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
- Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser
- Paragraph als Ganzes gelten.
-<P>
-Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
- Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die
- Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
- vielmehr einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der
- freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher
- Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu
- dem weitreichenden Angebot der durch dieses System verbreiteten
- Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems
- geleistet; es obliegt dem Autor bzw. Geber, zu entscheiden, ob er die
- Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
- Lizenznehmer jedoch darf darüber nicht entscheiden.
-<P>
-Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
- Konsequenz aus den übrigen Bestimmungen dieser Lizenz zu betrachten
- ist.
-<P> §§§12. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung der
- Bibliothek in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
- urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
- Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz gestellt
- hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
- in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur
- innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht demgemäß
- ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
- Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
-<P> §§§13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
- überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License
- veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der
- gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen
- Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
-<P>
-Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
- einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer
- bestimmten Versionsnummer oder ,,jeder späteren Version`` (``any later
- version'') unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
- Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder
- beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation
- veröffentlicht wurde. Wenn die Bibliothek keine Lizenz-Versionsnummer
- angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die jemals von der
- Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
-<P> §§§14. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile der Bibliothek in
- anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die
- Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor der Bibliothek, um
- ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright
- der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
- Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere
- Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
- freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten
- Datenwerke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen
- und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu fördern.
-<P> <H2><A NAME="SECTION00031000000000000000">
-Keine Gewährleistung</A>
-</H2>
-<P> <B>
-<P> §§§15. Da die Bibliothek ohne jegliche Gebühren lizenziert
- wird, besteht keinerlei Gewährleistung für die Bibliothek, soweit dies
- gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
- bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte die
- Bibliothek ,,so, wie sie ist`` zur Verfügung, ohne Gewährleistung
- irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch implizit. Dieser
- Garantieausschluß gilt auch - ohne darauf beschränkt zu sein - für
- Marktreife oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle
- Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit der Bibliothek liegt
- bei Ihnen. Sollte sich die Bibliothek als fehlerhaft herausstellen,
- liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur
- sämtlich bei Ihnen.
-<P> §§§16. In keinem Fall, außer wenn dies durch geltendes
Recht
- gefordert wird oder schriftlich zugesichert wurde, ist irgendein
- Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der die Bibliothek wie oben
- erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für
- irgendwelche Schäden haftbar. Dies gilt auch für jegliche allgemeine
- oder spezielle Schäden, für Schäden durch Nebenwirkungen oder
- Folgeschäden, die sich aus der Benutzung oder der Unbenutzbarkeit der
- Bibliothek ergeben (das gilt insbesondere - ohne darauf beschränkt zu
- sein - für Datenverluste, das Hineinbringen von Ungenauigkeiten in
- irgendwelche Daten, für Verluste, die Sie oder Dritte erlitten haben,
- oder für ein Unvermögen der Bibliothek, mit irgendeiner anderen
- Software zusammenzuarbeiten), und zwar auch dann, wenn ein
- Copyright-Inhaber oder ein Dritter über die Möglichkeit solcher
- Schäden informiert worden ist.
-<P> </B><H2><A NAME="SECTION00032000000000000000">
-Ende der Bedingungen</A>
-</H2>
-<P> <H2><A NAME="SECTION00033000000000000000">
-Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen,
-<BR>
-neuen Bibliotheken anwenden können</A>
-</H2>
-<P>
-Wenn Sie eine neue Bibliothek entwickeln und wünschen, daß sie von
- größtmöglichem Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann empfehlen wir
- Ihnen, sie zu einer freien Software zu machen, die jedermann
- weiterverteilen und verändern kann. Dies können sie tun, indem Sie
- eine Weiterverteilung unter den Bedingungen dieser Lizenz, also der
- Lesser GPL erlauben (oder - als Alternative - unter den Bedingungen
- der gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz, der GPL).
-<P>
-Zur Anwendung dieser Bedingungen fügen Sie zu der Bibliothek die unten
- angegebenen Vermerke hinzu. Es ist am sichersten, sie an den Start
- jeder Quelldatei anzufügen, um so am wirksamsten den Garantieausschluß
- bekannt zu machen; zumindest aber sollte jede Datei die
- Copyright-Zeile und eine Angabe enthalten, wo die vollständigen
- Vermerke zu finden sind.
- <BLOCKQUOTE>
-<P> <BR>
-<P> <TT><IMG WIDTH="33" HEIGHT="64" ALIGN="MIDDLE" BORDER="0"
- SRC="img1.png"
- ALT="$\langle$"><I>Eine Zeile mit den Namen der Bibliothek und einer
- Kurzbeschreibung ihres Zwecks</I><IMG WIDTH="33" HEIGHT="64"
ALIGN="MIDDLE" BORDER="0"
- SRC="img2.png"
- ALT="$\rangle$">
-<BR>
-Copyright (C) <IMG WIDTH="33" HEIGHT="64" ALIGN="MIDDLE" BORDER="0"
- SRC="img1.png"
- ALT="$\langle$"><I>Jahr</I><IMG WIDTH="33" HEIGHT="64" ALIGN="MIDDLE"
BORDER="0"
- SRC="img2.png"
- ALT="$\rangle$"> <IMG WIDTH="33" HEIGHT="64" ALIGN="MIDDLE"
BORDER="0"
- SRC="img1.png"
- ALT="$\langle$"><I>Name des Autors</I><IMG WIDTH="33" HEIGHT="64"
ALIGN="MIDDLE" BORDER="0"
- SRC="img2.png"
- ALT="$\rangle$"><P>
-This library is free software; you can redistribute it and/or
- modify it under the terms of the GNU Lesser General Public
- License as published by the Free Software Foundation; either
- version 2.1 of the License, or (at your option) any later version.
-<P>
-This library is distributed in the hope that it will be useful,
- but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
- MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
- Lesser General Public License for more details.
-<P>
-You should have received a copy of the GNU Lesser General Public
- License along with this library; if not, write to the Free Software
- Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301 USA
-<P> </TT></BLOCKQUOTE> Auf Deutsch:
- <BLOCKQUOTE>
-<P> <BR>
-<P>
-Bibliothek ist freie Software; Sie dürfen sie unter den
- Bedingungen der GNU Lesser General Public License, wie von der Free
- Software Foundation veröffentlicht, weiterverteilen und/oder
- modifizieren; entweder gemäß Version 2.1 der Lizenz oder (nach Ihrer
- Option) jeder späteren Version.
-<P>
-Diese Bibliothek wird in der Hoffnung weiterverbreitet, daß sie
- nützlich sein wird, jedoch OHNE IRGENDEINE GARANTIE, auch ohne die
- implizierte Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FÜR
- EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Mehr Details finden Sie in der GNU Lesser
- General Public License.
-<P>
-Sie sollten eine Kopie der GNU Lesser General Public License
- zusammen mit dieser Bibliothek erhalten haben; falls nicht,
- schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc., 59 Temple
- Place, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA.
-<P> </BLOCKQUOTE>
- Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
- per Brief erreichbar sind.
-<P>
-Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
- Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für
- die Bibliothek unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen
- müssen Sie natürlich ändern.
- <BLOCKQUOTE>
-Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
- library `Frob' (a library for tweaking knobs) written by James
- Random Hacker.
-<P> <IMG WIDTH="33" HEIGHT="64" ALIGN="MIDDLE" BORDER="0"
- SRC="img1.png"
- ALT="$\langle$"><I>Unterschrift von Ty Coon</I><IMG WIDTH="33" HEIGHT="64"
ALIGN="MIDDLE" BORDER="0"
- SRC="img2.png"
- ALT="$\rangle$">, 1 April 1990
-<BR>
-Ty Coon, President of Vice
-<P> </BLOCKQUOTE>
-<P>
-Auf Deutsch:
- <BLOCKQUOTE>
-DIe Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberechtlichen Anspruch auf die
- von James Random Hacker geschriebene Bibliothek ,Frob` (eine
Bibliothek für das Zwicken von Knöpfen).
-<P>
-Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1990
-<BR>
-Ty Coon, Vizepräsident
-<P> </BLOCKQUOTE>
-<P>
-Das war schon alles!
-<P><H1><A NAME="SECTION00040000000000000000">
-Über dieses Dokument ... </A>
-</H1>
- <STRONG>GNU Lesser General Public License</STRONG><P>
-This document was generated using the
-<A
HREF="http://www-dsed.llnl.gov/files/programs/unix/latex2html/manual/"><STRONG>LaTeX</STRONG>2<tt>HTML</tt></A>
translator Version 97.1 (release) (July 13th, 1997)
-<P>
-Copyright © 1993, 1994, 1995, 1996, 1997,
-<A HREF="http://cbl.leeds.ac.uk/nikos/personal.html">Nikos Drakos</A>,
-Computer Based Learning Unit, University of Leeds.
-<P>
-The command line arguments were: <BR>
- <STRONG>latex2html</STRONG> <tt>-split 0 lgpl-ger.tex</tt>.
-<P>
-The translation was initiated by Peter Gerwinski on 10/16/2000<HR>
-
-<P>
-Zurück zur <A HREF="/home.de.html">GNU Homepage</A>.
-<P>
-Richten Sie Anfragen bezüglich FSF und GNU an <a
href="mailto:address@hidden">address@hidden</a>. Außerdem gibt es noch
-<a href="/home.de.html#ContactInfo"> andere Möglichkeiten</a>, mit der FSF in
-Verbindung zu treten.
-<P>
-Schicken Sie Kommentare zu diesen Webseiten an <a
href="mailto:address@hidden">address@hidden</a>, andere Fragen an
-<a href="mailto:address@hidden">address@hidden</a>.
-<P>
-Copyright (C) 2002 Free Software Foundation, Inc.,
-51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
-<P>Vervielfältigung und Weitergabe des gesamten Textes ist in beliebiger Form
gestattet, sofern dieser Hinweis beibehalten wird.
-<P>
-Aktualisiert:
-<!-- timestamp start -->
- $Date: 2005/05/05 19:37:05 $ $Author: novalis $
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-<HR>
-</BODY>
-</HTML>
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