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[gnunet-ev] 03/03: Vorschlag Satzung
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[gnunet-ev] 03/03: Vorschlag Satzung |
Date: |
Tue, 04 Mar 2025 15:01:28 +0100 |
This is an automated email from the git hooks/post-receive script.
dold pushed a commit to branch master
in repository gnunet-ev.
commit 7fc7967ac2aa6a22f60a5e8b7846f544b975438c
Author: Florian Dold <florian@dold.me>
AuthorDate: Tue Mar 4 15:01:21 2025 +0100
Vorschlag Satzung
---
.../satzung-vorschlag-20250304.tex | 219 +++++++++++++++++++++
1 file changed, 219 insertions(+)
diff --git a/satzungsaenderung-2025/satzung-vorschlag-20250304.tex
b/satzungsaenderung-2025/satzung-vorschlag-20250304.tex
new file mode 100644
index 0000000..0c1c66b
--- /dev/null
+++ b/satzungsaenderung-2025/satzung-vorschlag-20250304.tex
@@ -0,0 +1,219 @@
+%
+% Satzung des GNUnet e.V.
+%
+\documentclass[german,a4paper]{article} %,titlepage
+%\documentclass{article}
+\usepackage{german,url,a4wide}
+\usepackage[utf8]{inputenc}
+\usepackage[T1]{fontenc}
+\usepackage{graphicx}
+\usepackage[%
+ pdftitle = {Satzung des GNUnet e.V.},
+%% pdfsubject = {},
+ pdfauthor = {Christian Grothoff},
+ pdfpagemode=UseOutlines,
+ colorlinks=false,
+%% linkcolor=black,
+%% filecolor=black,
+%% urlcolor=black,
+%% citecolor=black
+ pdftex=true,
+ plainpages=false,
+ hypertexnames=true,%false,
+ pdfpagelabels=true,
+ hyperindex=true%
+]{hyperref}
+
+
+\newcommand{\zweidrittel}{2/3}
+\renewcommand{\thesection}{\S\arabic{section}}
+\renewcommand{\thepart}{\alph{part})}
+%begin{latexonly}
+\makeatletter
+\renewcommand\l@section[2]{%
+ \ifnum \c@tocdepth >\z@
+ \addpenalty\@secpenalty
+ \addvspace{1.0em \@plus\p@}%
+ \setlength\@tempdima{2.0em}%
+ \begingroup
+ \parindent \z@ \rightskip \@pnumwidth
+ \parfillskip -\@pnumwidth
+ \leavevmode \bfseries
+ \advance\leftskip\@tempdima
+ \hskip -\leftskip
+ #1\nobreak\hfil \nobreak\hb@xt@\@pnumwidth{\hss #2}\par
+ \endgroup
+ \fi}
+\makeatother
+%end{latexonly}
+
+\newenvironment{enumpar}{%
+%begin{latexonly}
+ \renewcommand{\labelenumi}{\theenumi}%
+ \renewcommand{\theenumi}{(\arabic{enumi})}%
+ \renewcommand{\labelenumii}{\theenumii}%
+ \renewcommand{\theenumii}{(\alph{enumii})}%
+%end{latexonly}
+ \begin{enumerate}}
+{\end{enumerate}}
+
+\newcommand{\parref}[2]{\ref{#1}\ref{#2}}
+
+
+\title{Vereinssatzung\\des Vereins zur F\"orderung von GNUnet
(e.V.)\\\small{Entwurfsversion vom: 04.03.2025}}
+\date{}
+\begin{document}
+\maketitle \textit{\small{Aus Gründen der Lesbarkeit werden im
+ Folgenden weitgehend männliche Bezeichnungen verwendet. Natürlich
+ sind in jedem Falle weibliche wie männliche Personen gleichermaßen
+ gemeint und angesprochen. Wir bitten darum die jeweils weiblichen
+ Fassungen mitzudenken.}}
+
+\section*{Präambel}
+Im Willen, als Gemeinschaft die Sicherheit im Internet f\"ur alle
+B\"urger mittels freier Software, Dezentralisierung von Diensten und
+sichere Netzwerkprotokolle durch Forschung, Entwicklung und
+Bildungsangebote zu f\"ordern haben wir folgendes beschlossen: \par
+
+\section{Name und Sitz des Vereins}
+\begin{enumpar}
+
+\item Der Verein führt den Namen \glqq GNUnet\grqq . Er soll in das
Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name \glqq
GNUnet e.V.\grqq.
+\item Sitz des Vereins ist Lenggries.
+\end{enumpar}
+
+\section{Zweck des Vereins}
+
+Zweck des Vereins ist die F\"orderung von Forschung, Entwicklung und
+Bildung im Bereich freier Software f\"ur dezentrale, sichere Netzwerke,
+mit Fokus auf dem GNUnet\footnote{\url{https://gnunet.org/}} Projekt. Dieser
+Zweck wird insbesondere durch Unterst\"utzung beim Betrieb
+von Servern, bei der Organisation von Entwicklertreffen und
+Veranstaltungen zur Weiterbildung von Nutzern, sowie der
+Besch\"aftigung von Entwicklern verfolgt.
+
+\section{Mittel des Vereins}
+\begin{enumpar}
+\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.
+\item Satzungsgemäße Verwendung schließt insbesondere aber nicht
ausschließlich ein:
+\begin{enumpar}
+\item Zahlung angemessener Geh\"alter zur Entwicklung von freier Software (die
dann kostenlos mit Quellcode
+ der Allgemeinheit unter einer freien Software Lizenz zur Verf\"ugung
gestellt wird)
+\item Fortbildung von Entwicklern und Anwendern durch Finanzierung von Reisen
zu Kongressen mit Projektbezug
+\item Anmietung oder Kauf von Servern zum Betrieb der Entwicklungsplatform
und/oder von Knoten im GNUnet Netzwerk
+\end{enumpar}
+%\item Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
+\item Wenn und solange es zur nachhaltigen Erfüllung der Vereinsaufgaben
erforderlich ist, dürfen Einnahmen einer Rücklage zur Verfolgung der
satzungsgemäßen Zwecke zugeführt werden.
+\item Zur Durchführung von speziellen Projekten oder kostspieligen
Anschaffungen dürfen zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Der Zweck und
eine finanzielle oder zeitliche Zielvereinbarung dieser Rücklagen werden von
der Mitgliederversammlung beschlossen.
+\item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
+\end{enumpar}
+
+\section{Geschäftsjahr}
+Das Geschäftsjahr des Vereines ist das Kalenderjahr.
+
+\section{Erwerb der Mitgliedschaft}
+\label{Mitgliedschaft}
+\begin{enumpar}
+\item Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche die nötigen
technischen und menschlichen Eigenschaften mitbringt um ihren Aufnahmewunsch
unter Angabe von Name und E-Mail-Adresse in der {\tt gnunet-svn} Mailingliste
zu äussern.
+\item Die Aufnahme ist in diesem Fall automatisch und ben\"otigt keinen
Beschluss des Vorstands.
+\item Wir betrachten unsere technische Arbeit als Ausdruck menschlicher
Verbundenheit über religiöse, konfessionelle, soziale, sprachliche, kulturelle
und staatliche Grenzen hinweg. Durch Mitgliedschaft oder Mitarbeit in einer
Partei oder Vereinigung, die Fremdenhass, Rassismus, Nationalismus, Faschismus
oder Intoleranz und Gewalt gegenüber Andersdenkenden verbreitet, dokumentiert
ein Mitglied, dass es die Vereinssatzung nicht anerkennt. Daher ist eine
Mitgliedschaft oder Mitarbeit in ei [...]
+\end{enumpar}
+
+\section{Beendigung der Mitgliedschaft}
+\begin{enumpar}
+\item Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Löschung oder Ausschluss.
+\item Ein Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Er erfolgt entweder
durch eine entsprechende formlose, schriftliche Erklärung (ggf. auch per
E-mail) an den Vorstand oder eine entsprechende Nachricht in der {\tt
gnunet-svn} Mailingliste.
+\item Die Mitgliedschaft eines Mitgliedes, welches im Zeitraum eines Jahres
nicht an der Entwicklung teilgenommen hat, kann vom Vorstand gelöscht werden.
+\item Ausschluss aus dem Verein:
+\begin{enumpar}
+\item Bei wiederholten oder eklatanten Verstößen gegen die Satzung oder
schuldhafter und grober Verletzung der Interessen des Vereins kann jedes
Mitglied von der Mitgliedschaft aus dem Verein ausgeschlossen werden.
+\item Die technische Leitung, wie definiert in Abschnitt \ref{sec:tl}, kann in
Ausnahmefällen den Ausschluss eines Mitgliedes bei der Mitgliederversammlung
wegen nicht ausreichender technischer Fähigkeiten beantragen.
+\item Über den Ausschluss aus dem Verein entscheidet die
Mitgliederversammlung, hierzu ist eine Mehrheit von $\frac{2}{3}$ der
abgegebenen Stimmen vonnöten. Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung
erfolgen. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied, unter Setzung einer
angemessenen Frist, Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss über
den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich (ggf. auch per E-mail) mit
Begründung bekannt zu geben.
+\end{enumpar}
+\end{enumpar}
+
+\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder}
+\label{Pflichten}
+\begin{enumpar}
+\item Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht bei der
Mitgliederversammlung \ref{Mitgliederversammlung}.
+\item Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge in die Mitgliederversammlung
einzubringen.
+\item Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des GNUnet e.V. zu
unterstützen; insbesondere beinhaltet das, an der technischen Entwicklung aktiv
teilzunehmen, soweit es in seinen Kräften und zeitlichen Möglichkeiten steht.
+\end{enumpar}
+
+\section{Aufnahmegebühr / Mitgliedsbeiträge}
+\begin{enumpar}
+\item Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.
+\item Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge.
+\end{enumpar}
+
+\section{Technische Leitung}\label{sec:tl}
+\begin{enumpar}
+\item Die technische Leitung des GNUnet Projektes wird durch das GNU Projekt
bestimmt (``GNU maintainer'').
+\item Bei Bedarf unterst\"utzt der GNUnet e.V. das GNU Projekt bei der Suche
nach einem Nachfolger. Die entg\"ultige Entscheidung verbleibt jedoch beim GNU
Projekt.
+\end{enumpar}
+
+\section{Aufgaben innerhalb des Vereins}
+\label{Aufgaben}
+\begin{enumpar}
+\item Die Übernahme einer Aufgabe innerhalb des Vereins ist ein Ehrenamt.
+\item \label{Kassenwart}Kassenwart: Die Mitgliederversammlung wählt einen
Kassenwart für die Dauer von zwei Jahren. Zu seinen Aufgaben zählt die
Verwaltung des Vereinsvermögens und Anfertigung eines Jahresberichtes.
Wiederwahl ist möglich.
+\item Beisitzer: Um jedem Vereinsmitglied die grundsätzliche Möglichkeit zu
geben im Vorstand mitzuwirken, kann die Mitgliederversammlung optional zwei
Beisitzer für die Dauer von zwei Jahren w\"ahlen.
+\item Weitere Aufgaben können von der Mitgliederversammlung beschlossen und
besetzt werden, ein Eintrag in der Satzung ist nur für auf lange Sicht
angelegte Aufgaben sinnvoll, ansonsten gilt das Protokoll der bestellenden
Mitgliederversammlung als Beschreibung.
+\item Solle ein Aufgabenträger sein Amt vorzeitig niederlegen, übernimmt der
Vorstand die Aufgabe bis zur Neuwahl. In diesem Falle ist der Vorstand
aufgefordert baldmöglichst eine Mitgliederversammlung einzuberufen, welche die
Aufgabe bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl übergangsweise neu besetzt.
+\item In besonderen Ausnahmefällen kann die Mitgliederversammlung
Aufgabenträger durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählen, hierzu ist
die absolute Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig.´
+\item Mit Ausnahme der in \ref{Vorstand} genannten Personen sind
Aufgabenträger des Vereines keine Vorstandsmitglieder.
+\end{enumpar}
+
+\section{Vorstand}
+\label{Vorstand}
+\begin{enumpar}
+\item \label{vorstandsämter} Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus
dem Vereinsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vereinsvorsitzenden, dem
Kassenwart und optional bis zu zwei Beisitzern. Die Vorstandsmitglieder bleiben
in jedem Fall bis zur Neuwahl ihrer Nachfolger im Amt. Wiederwahl ist möglich.
+\item Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung
einzeln gewählt, Wiederwahl ist möglich. Die Amtsperiode ersteckt sich auf zwei
Jahre. Eine abweichende Amtsperiode kann vom alten Vorstand vorgeschlagen und
von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Wenn möglich, sollte einer der
jeweiligen technischen Leiter des GNUnet Projektes auch zum Vereinsvorsitzenden
oder zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden.
+\item Im Außenverhältnis wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich
vertreten durch die Vorstandsmitglieder; jedes Vorstandsmitglied ist alleine
vertretungsberechtigt. Alle Vorstandsmitglieder sind Vorstand im Sinne des \S26
BGB.\par
+\item Im Innenverhältnis wird der Verein durch den Vorsitzenden vertreten, bei
Verhinderung des Vorsitzenden durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Bei
Verhinderung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden kann der
Verein durch jedes andere Vorstandsmitglied vertreten werden.
+\item Dem Vorstand obliegt insbesondere die Ausführung der von der
Mitgliederversammlung beschlossenen Beschlüsse sowie die Führung der Geschäfte
des Vereins.
+\item Die Beschlüsse des Vorstandes sind den Mitgliedern zugänglich zu machen
(zum Beispiel durch Ver\"offentlichung auf der Vereinswebsite
(\url{https://gnunet/ev}) oder via E-Mail).
+\item In besonderen Ausnahmefällen kann die Mitgliederversammlung
Vorstandsmitglieder durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählen, hierzu
ist die absolute Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig.
+\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen, eine Vorstandssitzung kann
durch jedes Vorstandsmitglied einberufen werden. Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Sitzungen sind
auch online m\"oglich.
+\item Der Vorstand entscheidet nach Bedarf ob die Sitzung \"offentlich oder
nicht-\"offentlich ist.
+\item Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der
abgegebenen Stimmen, im Falle von Stimmengleichheit kann eine Entscheidung auf
die nächste Sitzung vertagt werden. Wird auch dort keine Entscheidung erzieht
ist die Mitgliederversammlung anzurufen, diese entscheidet dann endgültig.
+\end{enumpar}
+
+\section{Mitgliederversammlung}
+\label{Mitgliederversammlung}
+\begin{enumpar}
+\item Die Mitgliederversammlung (im Weiteren abgekürzt als \glqq MV\grqq ) ist
höchstes entscheidendes Organ im Verein. Sie entscheidet in allen
Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der
Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind und hat das Recht, Entscheidungen
aller Organe zu ändern oder aufzuheben.
+\item Die MV wird bei Bedarf vom Vorstand einberufen, aber spätestens zur
nächsten notwendigen Vorstandswahl.
+ Anträge zur Tagesordnung dieser MV müssen von den Mitgliedern spätestens
zwei Wochen vorher beim Vorstand eingegangen sein. Diese Anträge werden vom
Vorstand der Ladungsschrift beigefügt.
+\item Austragungsort von Mitgliederversammlungen ist Online oder hybrid beim
Chaos Communication Congress. Die Modalitäten werden vom Vorstand in der
Einladung festgelegt.
+\item Die MV tritt weiterhin auf Verlangen einer Gruppe von mindestens 25\%
der Mitglieder zusammen. In besonders dringenden Fällen kann der Vorstand zudem
eine Dringlichkeitssitzung einberufen.
+\item Die Einberufung erfolgt elektronisch durch den Vorstand eine Woche vor
der Zusammenkunft. Die Tagesordnung ist bei jeder Einberufung bekannt zu geben.
Die Ladungsschrift ist dem Protokoll beizuheften.
+\item Die MV bestimmt für die Dauer der Versammlung einen Versammlungsleiter
und einen Schriftführer.
+\item Die MV tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, Nichtmitglieder können
vom Vorstand eingeladen werden.
+\item Jede ordnungsgemäß einberufene MV ist beschlussfähig; sie entscheidet
mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern die Satzung keine
anderen Mehrheiten vorschreibt.
+\item Protokolle der MV werden von Schriftführer vom Versammlungsleiter zur
Beurkundung unterzeichnet.
+\item Die Protokolle der MV sind auf der Vereinswebsite baldmöglichst
zugänglich zu machen.
+\end{enumpar}
+
+\section{Webseite}
+\label{Webseite}
+\begin{enumpar}
+\item Die Adresse \url{https://gnunet.org/} ist Eigentum des Vereins. Die
Pflege der Vereinswebseite obliegt der technischen Leitung des GNUnet Projektes.
+\end{enumpar}
+
+\section{Änderung der Satzung}
+\label{Satzungsänderung}
+\begin{enumpar}
+\item Änderungen der Satzung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
+\item Für eine Änderung der Satzung ist die Mehrheit von $\frac{2}{3}$ aller
zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.
+\end{enumpar}
+
+\section{Auflösung des Vereins}
+\label{Auflösung}
+\begin{enumpar}
+\item Über die Auflösung der Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung.
+\item Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von $\frac{3}{4}$ aller zur
Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.
+\item Erhält der Verein im Falle einer Auflösung einen direkten, durch dessen
Satzung nachgewiesenen Nachfolger, fällt das Vermögen an diesen. Ist ein
solcher Nachfolger nicht vorhanden, fällt das Vermögen an die Free Software
Foundation Europe e.V. mit der Bestimmung, dieses ausschließlich und
unmittelbar für die Förderung freier Software zu verwenden.
+\end{enumpar}
+
+\end{document}
--
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