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[gnunet-ev] 03/03: Vorschlag Satzung


From: Admin
Subject: [gnunet-ev] 03/03: Vorschlag Satzung
Date: Tue, 04 Mar 2025 15:01:28 +0100

This is an automated email from the git hooks/post-receive script.

dold pushed a commit to branch master
in repository gnunet-ev.

commit 7fc7967ac2aa6a22f60a5e8b7846f544b975438c
Author: Florian Dold <florian@dold.me>
AuthorDate: Tue Mar 4 15:01:21 2025 +0100

    Vorschlag Satzung
---
 .../satzung-vorschlag-20250304.tex                 | 219 +++++++++++++++++++++
 1 file changed, 219 insertions(+)

diff --git a/satzungsaenderung-2025/satzung-vorschlag-20250304.tex 
b/satzungsaenderung-2025/satzung-vorschlag-20250304.tex
new file mode 100644
index 0000000..0c1c66b
--- /dev/null
+++ b/satzungsaenderung-2025/satzung-vorschlag-20250304.tex
@@ -0,0 +1,219 @@
+%
+% Satzung des GNUnet e.V.
+%
+\documentclass[german,a4paper]{article} %,titlepage
+%\documentclass{article}
+\usepackage{german,url,a4wide}
+\usepackage[utf8]{inputenc}
+\usepackage[T1]{fontenc}
+\usepackage{graphicx}
+\usepackage[%
+  pdftitle = {Satzung des GNUnet e.V.},
+%%  pdfsubject = {},
+  pdfauthor = {Christian Grothoff},
+  pdfpagemode=UseOutlines,
+  colorlinks=false,
+%%    linkcolor=black,
+%%    filecolor=black,
+%%    urlcolor=black,
+%%    citecolor=black
+  pdftex=true,
+  plainpages=false,
+  hypertexnames=true,%false,
+  pdfpagelabels=true,
+  hyperindex=true%
+]{hyperref}
+
+
+\newcommand{\zweidrittel}{2/3}
+\renewcommand{\thesection}{\S\arabic{section}}
+\renewcommand{\thepart}{\alph{part})}
+%begin{latexonly}
+\makeatletter
+\renewcommand\l@section[2]{%
+  \ifnum \c@tocdepth >\z@
+    \addpenalty\@secpenalty
+    \addvspace{1.0em \@plus\p@}%
+    \setlength\@tempdima{2.0em}%
+    \begingroup
+      \parindent \z@ \rightskip \@pnumwidth
+      \parfillskip -\@pnumwidth
+      \leavevmode \bfseries
+      \advance\leftskip\@tempdima
+      \hskip -\leftskip
+      #1\nobreak\hfil \nobreak\hb@xt@\@pnumwidth{\hss #2}\par
+    \endgroup
+  \fi}
+\makeatother
+%end{latexonly}
+
+\newenvironment{enumpar}{%
+%begin{latexonly}
+  \renewcommand{\labelenumi}{\theenumi}%
+  \renewcommand{\theenumi}{(\arabic{enumi})}%
+  \renewcommand{\labelenumii}{\theenumii}%
+  \renewcommand{\theenumii}{(\alph{enumii})}%
+%end{latexonly}
+  \begin{enumerate}}
+{\end{enumerate}}
+
+\newcommand{\parref}[2]{\ref{#1}\ref{#2}}
+
+
+\title{Vereinssatzung\\des Vereins zur F\"orderung von GNUnet 
(e.V.)\\\small{Entwurfsversion vom: 04.03.2025}}
+\date{}
+\begin{document}
+\maketitle \textit{\small{Aus Gründen der Lesbarkeit werden im
+    Folgenden weitgehend männliche Bezeichnungen verwendet. Natürlich
+    sind in jedem Falle weibliche wie männliche Personen gleichermaßen
+    gemeint und angesprochen. Wir bitten darum die jeweils weiblichen
+    Fassungen mitzudenken.}}
+
+\section*{Präambel}
+Im Willen, als Gemeinschaft die Sicherheit im Internet f\"ur alle
+B\"urger mittels freier Software, Dezentralisierung von Diensten und
+sichere Netzwerkprotokolle durch Forschung, Entwicklung und
+Bildungsangebote zu f\"ordern haben wir folgendes beschlossen: \par
+
+\section{Name und Sitz des Vereins}
+\begin{enumpar}
+
+\item Der Verein führt den Namen \glqq GNUnet\grqq . Er soll in das 
Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name \glqq 
GNUnet e.V.\grqq.
+\item Sitz des Vereins ist Lenggries.
+\end{enumpar}
+
+\section{Zweck des Vereins}
+
+Zweck des Vereins ist die F\"orderung von Forschung, Entwicklung und
+Bildung im Bereich freier Software f\"ur dezentrale, sichere Netzwerke,
+mit Fokus auf dem GNUnet\footnote{\url{https://gnunet.org/}} Projekt.  Dieser
+Zweck wird insbesondere durch Unterst\"utzung beim Betrieb
+von Servern, bei der Organisation von Entwicklertreffen und
+Veranstaltungen zur Weiterbildung von Nutzern, sowie der
+Besch\"aftigung von Entwicklern verfolgt.
+
+\section{Mittel des Vereins}
+\begin{enumpar}
+\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet 
werden.
+\item Satzungsgemäße Verwendung schließt insbesondere aber nicht 
ausschließlich ein:
+\begin{enumpar}
+\item Zahlung angemessener Geh\"alter zur Entwicklung von freier Software (die 
dann kostenlos mit Quellcode
+      der Allgemeinheit unter einer freien Software Lizenz zur Verf\"ugung 
gestellt wird)
+\item Fortbildung von Entwicklern und Anwendern durch Finanzierung von Reisen 
zu Kongressen mit Projektbezug
+\item Anmietung oder Kauf von Servern zum Betrieb der Entwicklungsplatform 
und/oder von Knoten im GNUnet Netzwerk
+\end{enumpar}
+%\item Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
+\item Wenn und solange es zur nachhaltigen Erfüllung der Vereinsaufgaben 
erforderlich ist, dürfen Einnahmen einer Rücklage zur Verfolgung der 
satzungsgemäßen Zwecke zugeführt werden.
+\item Zur Durchführung von speziellen Projekten oder kostspieligen 
Anschaffungen dürfen zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Der Zweck und 
eine finanzielle oder zeitliche Zielvereinbarung dieser Rücklagen werden von 
der Mitgliederversammlung beschlossen.
+\item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd 
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
+\end{enumpar}
+
+\section{Geschäftsjahr}
+Das Geschäftsjahr des Vereines ist das Kalenderjahr.
+
+\section{Erwerb der Mitgliedschaft}
+\label{Mitgliedschaft}
+\begin{enumpar}
+\item Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche die nötigen 
technischen und menschlichen Eigenschaften mitbringt um ihren Aufnahmewunsch 
unter Angabe von Name und E-Mail-Adresse in der {\tt gnunet-svn} Mailingliste 
zu äussern.
+\item Die Aufnahme ist in diesem Fall automatisch und ben\"otigt keinen 
Beschluss des Vorstands.
+\item Wir betrachten unsere technische Arbeit als Ausdruck menschlicher 
Verbundenheit über religiöse, konfessionelle, soziale, sprachliche, kulturelle 
und staatliche Grenzen hinweg. Durch Mitgliedschaft oder Mitarbeit in einer 
Partei oder Vereinigung, die Fremdenhass, Rassismus, Nationalismus, Faschismus 
oder Intoleranz und Gewalt gegenüber Andersdenkenden verbreitet, dokumentiert 
ein Mitglied, dass es die Vereinssatzung nicht anerkennt. Daher ist eine 
Mitgliedschaft oder Mitarbeit in ei [...]
+\end{enumpar}
+
+\section{Beendigung der Mitgliedschaft}
+\begin{enumpar}
+\item Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Löschung oder Ausschluss.
+\item Ein Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Er erfolgt entweder 
durch eine entsprechende formlose, schriftliche Erklärung (ggf. auch per 
E-mail) an den Vorstand oder eine entsprechende Nachricht in der {\tt 
gnunet-svn} Mailingliste.
+\item Die Mitgliedschaft eines Mitgliedes, welches im Zeitraum eines Jahres 
nicht an der Entwicklung teilgenommen hat, kann vom Vorstand gelöscht werden.
+\item Ausschluss aus dem Verein:
+\begin{enumpar}
+\item Bei wiederholten oder eklatanten Verstößen gegen die Satzung oder 
schuldhafter und grober Verletzung der Interessen des Vereins kann jedes 
Mitglied von der Mitgliedschaft aus dem Verein ausgeschlossen werden.
+\item Die technische Leitung, wie definiert in Abschnitt \ref{sec:tl}, kann in 
Ausnahmefällen den Ausschluss eines Mitgliedes bei der Mitgliederversammlung 
wegen nicht ausreichender technischer Fähigkeiten beantragen.
+\item Über den Ausschluss aus dem Verein entscheidet die 
Mitgliederversammlung, hierzu ist eine Mehrheit von $\frac{2}{3}$ der 
abgegebenen Stimmen vonnöten. Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung 
erfolgen. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied, unter Setzung einer 
angemessenen Frist, Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss über 
den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich (ggf. auch per E-mail) mit 
Begründung bekannt zu geben.
+\end{enumpar}
+\end{enumpar}
+
+\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder}
+\label{Pflichten}
+\begin{enumpar}
+\item Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht bei der 
Mitgliederversammlung \ref{Mitgliederversammlung}.
+\item Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge in die Mitgliederversammlung 
einzubringen.
+\item Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des GNUnet e.V. zu 
unterstützen; insbesondere beinhaltet das, an der technischen Entwicklung aktiv 
teilzunehmen, soweit es in seinen Kräften und zeitlichen Möglichkeiten steht.
+\end{enumpar}
+
+\section{Aufnahmegebühr / Mitgliedsbeiträge}
+\begin{enumpar}
+\item Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.
+\item Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge.
+\end{enumpar}
+
+\section{Technische Leitung}\label{sec:tl}
+\begin{enumpar}
+\item Die technische Leitung des GNUnet Projektes wird durch das GNU Projekt 
bestimmt (``GNU maintainer'').
+\item Bei Bedarf unterst\"utzt der GNUnet e.V. das GNU Projekt bei der Suche 
nach einem Nachfolger.  Die entg\"ultige Entscheidung verbleibt jedoch beim GNU 
Projekt.
+\end{enumpar}
+
+\section{Aufgaben innerhalb des Vereins}
+\label{Aufgaben}
+\begin{enumpar}
+\item Die Übernahme einer Aufgabe innerhalb des Vereins ist ein Ehrenamt.
+\item \label{Kassenwart}Kassenwart: Die Mitgliederversammlung wählt einen 
Kassenwart für die Dauer von zwei Jahren. Zu seinen Aufgaben zählt die 
Verwaltung des Vereinsvermögens und Anfertigung eines Jahresberichtes. 
Wiederwahl ist möglich.
+\item Beisitzer: Um jedem Vereinsmitglied die grundsätzliche Möglichkeit zu 
geben im Vorstand mitzuwirken, kann die Mitgliederversammlung optional zwei 
Beisitzer für die Dauer von zwei Jahren w\"ahlen.
+\item Weitere Aufgaben können von der Mitgliederversammlung beschlossen und 
besetzt werden, ein Eintrag in der Satzung ist nur für auf lange Sicht 
angelegte Aufgaben sinnvoll, ansonsten gilt das Protokoll der bestellenden 
Mitgliederversammlung als Beschreibung.
+\item Solle ein Aufgabenträger sein Amt vorzeitig niederlegen, übernimmt der 
Vorstand die Aufgabe bis zur Neuwahl. In diesem Falle ist der Vorstand 
aufgefordert baldmöglichst eine Mitgliederversammlung einzuberufen, welche die 
Aufgabe bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl übergangsweise neu besetzt.
+\item In besonderen Ausnahmefällen kann die Mitgliederversammlung 
Aufgabenträger durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählen, hierzu ist 
die absolute Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig.´
+\item Mit Ausnahme der in \ref{Vorstand} genannten Personen sind 
Aufgabenträger des Vereines keine Vorstandsmitglieder.
+\end{enumpar}
+
+\section{Vorstand}
+\label{Vorstand}
+\begin{enumpar}
+\item \label{vorstandsämter} Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus 
dem Vereinsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vereinsvorsitzenden, dem 
Kassenwart und optional bis zu zwei Beisitzern. Die Vorstandsmitglieder bleiben 
in jedem Fall bis zur Neuwahl ihrer Nachfolger im Amt. Wiederwahl ist möglich.
+\item Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung 
einzeln gewählt, Wiederwahl ist möglich. Die Amtsperiode ersteckt sich auf zwei 
Jahre. Eine abweichende Amtsperiode kann vom alten Vorstand vorgeschlagen und 
von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Wenn möglich, sollte einer der 
jeweiligen technischen Leiter des GNUnet Projektes auch zum Vereinsvorsitzenden 
oder zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden.
+\item Im Außenverhältnis wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich 
vertreten durch die Vorstandsmitglieder; jedes Vorstandsmitglied ist alleine 
vertretungsberechtigt. Alle Vorstandsmitglieder sind Vorstand im Sinne des \S26 
BGB.\par
+\item Im Innenverhältnis wird der Verein durch den Vorsitzenden vertreten, bei 
Verhinderung des Vorsitzenden durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Bei 
Verhinderung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden kann der 
Verein durch jedes andere Vorstandsmitglied vertreten werden.
+\item Dem Vorstand obliegt insbesondere die Ausführung der von der 
Mitgliederversammlung beschlossenen Beschlüsse sowie die Führung der Geschäfte 
des Vereins.
+\item Die Beschlüsse des Vorstandes sind den Mitgliedern zugänglich zu machen 
(zum Beispiel durch Ver\"offentlichung auf der Vereinswebsite 
(\url{https://gnunet/ev}) oder via E-Mail).
+\item In besonderen Ausnahmefällen kann die Mitgliederversammlung 
Vorstandsmitglieder durch ein konstruktives Misstrauensvotum abwählen, hierzu 
ist die absolute Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig.
+\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen, eine Vorstandssitzung kann 
durch jedes Vorstandsmitglied einberufen werden. Der Vorstand ist 
beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Sitzungen sind 
auch online m\"oglich.
+\item Der Vorstand entscheidet nach Bedarf ob die Sitzung \"offentlich oder 
nicht-\"offentlich ist.
+\item Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der 
abgegebenen Stimmen, im Falle von Stimmengleichheit kann eine Entscheidung auf 
die nächste Sitzung vertagt werden. Wird auch dort keine Entscheidung erzieht 
ist die Mitgliederversammlung anzurufen, diese entscheidet dann endgültig.
+\end{enumpar}
+
+\section{Mitgliederversammlung}
+\label{Mitgliederversammlung}
+\begin{enumpar}
+\item Die Mitgliederversammlung (im Weiteren abgekürzt als \glqq MV\grqq ) ist 
höchstes entscheidendes Organ im Verein. Sie entscheidet in allen 
Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der 
Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind und hat das Recht, Entscheidungen 
aller Organe zu ändern oder aufzuheben.
+\item Die MV wird bei Bedarf vom Vorstand einberufen, aber spätestens zur 
nächsten notwendigen Vorstandswahl.
+  Anträge zur Tagesordnung dieser MV müssen von den Mitgliedern spätestens 
zwei Wochen vorher beim Vorstand eingegangen sein. Diese Anträge werden vom 
Vorstand der Ladungsschrift beigefügt.
+\item Austragungsort von Mitgliederversammlungen ist Online oder hybrid beim 
Chaos Communication Congress. Die Modalitäten werden vom Vorstand in der 
Einladung festgelegt.
+\item Die MV tritt weiterhin auf Verlangen einer Gruppe von mindestens 25\% 
der Mitglieder zusammen. In besonders dringenden Fällen kann der Vorstand zudem 
eine Dringlichkeitssitzung einberufen.
+\item Die Einberufung erfolgt elektronisch durch den Vorstand eine Woche vor 
der Zusammenkunft. Die Tagesordnung ist bei jeder Einberufung bekannt zu geben. 
Die Ladungsschrift ist dem Protokoll beizuheften.
+\item Die MV bestimmt für die Dauer der Versammlung einen Versammlungsleiter 
und einen Schriftführer.
+\item Die MV tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, Nichtmitglieder können 
vom Vorstand eingeladen werden.
+\item Jede ordnungsgemäß einberufene MV ist beschlussfähig; sie entscheidet 
mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern die Satzung keine 
anderen Mehrheiten vorschreibt.
+\item Protokolle der MV werden von Schriftführer vom Versammlungsleiter zur 
Beurkundung unterzeichnet.
+\item Die Protokolle der MV sind auf der Vereinswebsite baldmöglichst 
zugänglich zu machen.
+\end{enumpar}
+
+\section{Webseite}
+\label{Webseite}
+\begin{enumpar}
+\item Die Adresse \url{https://gnunet.org/} ist Eigentum des Vereins. Die 
Pflege der Vereinswebseite obliegt der technischen Leitung des GNUnet Projektes.
+\end{enumpar}
+
+\section{Änderung der Satzung}
+\label{Satzungsänderung}
+\begin{enumpar}
+\item Änderungen der Satzung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
+\item Für eine Änderung der Satzung ist die Mehrheit von $\frac{2}{3}$ aller 
zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.
+\end{enumpar}
+
+\section{Auflösung des Vereins}
+\label{Auflösung}
+\begin{enumpar}
+\item Über die Auflösung der Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung.
+\item Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von $\frac{3}{4}$ aller zur 
Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.
+\item Erhält der Verein im Falle einer Auflösung einen direkten, durch dessen 
Satzung nachgewiesenen Nachfolger, fällt das Vermögen an diesen. Ist ein 
solcher Nachfolger nicht vorhanden, fällt das Vermögen an die Free Software 
Foundation Europe e.V. mit der Bestimmung, dieses ausschließlich und 
unmittelbar für die Förderung freier Software zu verwenden.
+\end{enumpar}
+
+\end{document}

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