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Re: Stallman calls for an end to file sharing war


From: David Kastrup
Subject: Re: Stallman calls for an end to file sharing war
Date: Wed, 08 Dec 2010 16:03:00 -0000
User-agent: Gnus/5.13 (Gnus v5.13) Emacs/24.0.50 (gnu/linux)

Alexander Terekhov <terekhov@web.de> writes:

> David Kastrup wrote:
> [...]
>> I have my doubts that a court would accept a defense of "I don't need to
>> say where I got my original from."
>
> It us to the prosecutor of alleged copyright infringement to prove
> http://en.wikipedia.org/wiki/Legal_burden_of_proof that a private copy
> was made from illegal source, silly.

It is always fascinating when you dig up a quote that says exactly that
which the people you call names did, in this case something clarifying
that the law text talks about "made from obviously impeding sources"
rather than "made obviously from impeding sources".

So thanks for proving my point.

> http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html
>
> "Eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage kann z.B. die
> garantiert "echte" 1-Euro DVD eines aktuellen Films oder eine CD mit
> Musikstücken von Filesharing-börsen sein. Ab 2008 sind auch viele
> Filesharingsysteme direkt betroffen: Eine "offensichtlich rechtswidrig"
> öffentlich zugänglich gemachte Vorlage, z.B. Musik oder Video, wie man
> sie bei Filesharing- oder Peer-top-peer-Netzwerken erhalten kann, kann
> ebenfalls nicht Gegenstand einer zulässigen Privatkopie sein."
>
> "Ab dem 01. Januar 2008 stellt bereits der Download einer offensichtlich
> rechtwidrig hergestellten oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich
> zugänglich gemachten Vorlage eine Urheberrechtsverletzung dar, die
> zivilrechtlich belangt werden kann. Bisher war nur der Upload, also das
> eigene Anbieten solcher Werke in Netzwerken verboten.
>
> Im Klartext: Wer jetzt noch aus Tauschnetzen Musik und Videos
> runterlädt, macht sich in der Regel bereits mit dem Download einer
> Urheberrechtsverletzung schuldig, wenn klar ist, dass die Vorlage nicht
> legal sein konnte, z.B. bei aktuellen Kinofilmen und Musikstücken."
>
> "Wer aber ausserhalb von Tauschnetzen für den Download bei einem Portal
> einen angemessenen Preis für die Musik oder den Film gezahlt hatte, z.B.
> bei einem seriös erscheinenden Musik- oder Filmanbieter, muss nicht von
> einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage oder deren rechtswidrigen
> Zugänglichmachung ausgehen. In einem solchen Fall ist weder der Download
> noch die Privatkopie verboten.
>
> Was ein angemessener Preis ist, bestimmt natürlich der Markt. Den sollte
> man zum Downloadzeitpunkt kennen. Gleichfalls darf der verlangte Preis
> nicht auffällig vom Marktpreis abweichen. Kosten von der Hälfte oder
> einem Viertel des Marktpreises sind regelmäßig auffällig, es sei denn,
> es handelt sich um eine nachvollziehbare Aktion eines bekannten und
> seriösen Anbieters."
>
> "Gerade bei YouTube besteht für alle Unsicherheit darüber, was illegal
> zur Verfügung gestellt wird oder nicht. So haben marktbeherrschende
> Unternehmen wie Sony BMG Music, Warner Music und Universal Music
> Abkommen mit YouTube getroffen und liefern Inhalte. Der amerikanische
> Fernsehsender CBS gehört auch zu diesem Kreis. Der Download derart
> verbreiteter Musikstücke und Videos ist daher unschädlich.
>
> Für den Nutzer von YouTube ist jedoch kaum zu ermitteln, ob eine
> Videodatei z.B. eines bekannten Musikers offensichtlich rechtswidrig
> öffentlich zugänglich gemacht wurde oder nicht. Daher wird man, von
> offensichtlichen Ausnahmen abgesehen, als Nutzer nicht damit rechnen
> müssen, bei einem Download solcher Dateien auf den eigenen Rechner
> urheberrechtlich belangt zu werden. Bei anderen Anbietern hingegen muss
> der Nutzer abwägen und unter Umständen Nachforschungen anstellen."
>
> regards,
> alexander.
>
> --
> http://gng.z505.com/index.htm 
> (GNG is a derecursive recursive derecursion which pwns GNU since it can 
> be infinitely looped as GNGNGNGNG...NGNGNG... and can be said backwards 
> too, whereas GNU cannot.)

-- 
David Kastrup


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