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[taler-exchange] branch master updated: remove trailing spaces
From: |
gnunet |
Subject: |
[taler-exchange] branch master updated: remove trailing spaces |
Date: |
Mon, 06 May 2024 09:46:04 +0200 |
This is an automated email from the git hooks/post-receive script.
grothoff pushed a commit to branch master
in repository exchange.
The following commit(s) were added to refs/heads/master by this push:
new 5d0b01da8 remove trailing spaces
5d0b01da8 is described below
commit 5d0b01da8d6632e7cb369c72cb053d91606d4668
Author: Christian Grothoff <christian@grothoff.org>
AuthorDate: Mon May 6 09:46:01 2024 +0200
remove trailing spaces
---
contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | 102 +++++++++++++++++++--------------------
contrib/gana | 2 +-
contrib/wallet-core | 2 +-
3 files changed, 53 insertions(+), 53 deletions(-)
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
index d6e9232c1..3d0effa4c 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -7,22 +7,22 @@ welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert
werden und mit denen K
bezahlen koennen."
[KOMMENTAR SK]
-1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden",
denn
-Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken
austauschen,
-ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle
anderen Nutzer, die
-wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für
P2P-Transaktionen von Wallets,
+1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden",
denn
+Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken
austauschen,
+ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle
anderen Nutzer, die
+wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für
P2P-Transaktionen von Wallets,
die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen
wollen.
-2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer"
wären hierfür
-rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem
Punkt exakt sein,
-wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen
(Wertmarken/Token, die in
+2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer"
wären hierfür
+rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem
Punkt exakt sein,
+wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen
(Wertmarken/Token, die in
Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt
werden).
Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**:
-- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF
denominierten Wertmarken, welche
-sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit
denen sie bezahlen
-können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein
weiteres Mal eingelöst werden.
-Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet.
-Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet,
selbst wenn diese ohne
+- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF
denominierten Wertmarken, welche
+sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit
denen sie bezahlen
+können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein
weiteres Mal eingelöst werden.
+Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet.
+Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet,
selbst wenn diese ohne
ihre Zustimmung erfolgt sind.
[KOMMENTAR SK]
@@ -38,22 +38,22 @@ ihre Zustimmung erfolgt sind.
[KOMMENTAR SK]
Meine Vorschläge dazu:
-1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte
verpflichtet, TOPS bei
-der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen.
Insbesondere kann
-TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft
verlangen. TOPS hat
-das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der
Nutzung des
-Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte
verweigern oder unwahre
+1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte
verpflichtet, TOPS bei
+der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen.
Insbesondere kann
+TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft
verlangen. TOPS hat
+das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der
Nutzung des
+Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte
verweigern oder unwahre
Angaben machen.
-1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine
Geschäftsbeziehung mit
-TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und
die dabei
-verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur
Registrierung von
-Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur
Erfüllung
+1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine
Geschäftsbeziehung mit
+TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und
die dabei
+verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur
Registrierung von
+Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur
Erfüllung
regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können.
-1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei
TOPS oder dem
-Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS
überweisen.
-Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer
Telefonnummer zum
+1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei
TOPS oder dem
+Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS
überweisen.
+Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer
Telefonnummer zum
Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst.
[KOMMENTAR SK]
@@ -61,25 +61,25 @@ Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den
Taler-Zahlungsdienst.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[KOMMENTAR SK]
-Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über
Benachrichtigungen im Taler-Protokoll.
-Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu
reagieren.
-TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf
diesem Weg angeforderte rechtlich
-notwendige Daten bereitstellen.
+Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über
Benachrichtigungen im Taler-Protokoll.
+Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu
reagieren.
+TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf
diesem Weg angeforderte rechtlich
+notwendige Daten bereitstellen.
[KOMMENTAR SK]
1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[KOMMENTAR SK]
-Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der
(unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik
+Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der
(unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik
zu bleiben:
-1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von
digitalen Endgeräten,
-Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben
vorbehalten und gelten
-ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
+1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von
digitalen Endgeräten,
+Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben
vorbehalten und gelten
+ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
-1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und
ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu
-beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
Anforderungen, technischen Problemen,
+1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und
ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu
+beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
Anforderungen, technischen Problemen,
zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus
Sicherheitsgründen.
[KOMMENTAR SK]
@@ -100,19 +100,19 @@ TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch)
Mein Vorschlag:
1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung
-1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler,
Betriebe, Verkäufer und sonstige
-Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten
IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer
-abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit
- insbesondere in Missbrauchsfällen mit
-sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt
an eine der zuletzt bekanntgegebenen
-Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über
12 Monate keine Transaktionen an die
-Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet.
-
-1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer
der Nutzung des Zahlungsdiensts
-abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen
jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen
-lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte,
und so das Guthaben saldieren. Bei einer
-Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die
bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts
-durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert,
das bestehende Guthaben zu saldieren.
-Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den
Anspruch auf das danach noch bestehende
+1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler,
Betriebe, Verkäufer und sonstige
+Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten
IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer
+abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit
- insbesondere in Missbrauchsfällen mit
+sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt
an eine der zuletzt bekanntgegebenen
+Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über
12 Monate keine Transaktionen an die
+Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet.
+
+1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer
der Nutzung des Zahlungsdiensts
+abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen
jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen
+lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte,
und so das Guthaben saldieren. Bei einer
+Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die
bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts
+durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert,
das bestehende Guthaben zu saldieren.
+Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den
Anspruch auf das danach noch bestehende
Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht.
[KOMMENTAR SK]
@@ -123,11 +123,11 @@ Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht.
CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?)
-[KOMMENTAR SK]
-Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche
Zivilrechtsabteilung und als
-Schlichtungsbehörde (siehe
https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html):
+[KOMMENTAR SK]
+Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche
Zivilrechtsabteilung und als
+Schlichtungsbehörde (siehe
https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html):
Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel.
-Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler
Operations AG und dem Verein Soziale
+Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler
Operations AG und dem Verein Soziale
Ökonomie vereinbart wird.
[KOMMENTAR SK]
diff --git a/contrib/gana b/contrib/gana
index cc2d9bdb3..615569085 160000
--- a/contrib/gana
+++ b/contrib/gana
@@ -1 +1 @@
-Subproject commit cc2d9bdb3e90af5ddebf964e3da492c04a307417
+Subproject commit 61556908520df557832b04bb5e1ee91c708aeef4
diff --git a/contrib/wallet-core b/contrib/wallet-core
index 68b2ef735..240d647da 160000
--- a/contrib/wallet-core
+++ b/contrib/wallet-core
@@ -1 +1 @@
-Subproject commit 68b2ef735377373da29fd20aeb9facaf91c03832
+Subproject commit 240d647da85de6b575d15c37efec04757541e3dc
--
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