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[taler-exchange] branch master updated: remove trailing spaces


From: gnunet
Subject: [taler-exchange] branch master updated: remove trailing spaces
Date: Mon, 06 May 2024 09:46:04 +0200

This is an automated email from the git hooks/post-receive script.

grothoff pushed a commit to branch master
in repository exchange.

The following commit(s) were added to refs/heads/master by this push:
     new 5d0b01da8 remove trailing spaces
5d0b01da8 is described below

commit 5d0b01da8d6632e7cb369c72cb053d91606d4668
Author: Christian Grothoff <christian@grothoff.org>
AuthorDate: Mon May 6 09:46:01 2024 +0200

    remove trailing spaces
---
 contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | 102 +++++++++++++++++++--------------------
 contrib/gana                     |   2 +-
 contrib/wallet-core              |   2 +-
 3 files changed, 53 insertions(+), 53 deletions(-)

diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
index d6e9232c1..3d0effa4c 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -7,22 +7,22 @@ welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert 
werden und mit denen K
 bezahlen koennen."
 
 [KOMMENTAR SK]
-1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", 
denn 
-Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken 
austauschen, 
-ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle 
anderen Nutzer, die 
-wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für 
P2P-Transaktionen von Wallets, 
+1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", 
denn
+Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken 
austauschen,
+ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle 
anderen Nutzer, die
+wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für 
P2P-Transaktionen von Wallets,
 die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen 
wollen.
-2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" 
wären hierfür 
-rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem 
Punkt exakt sein, 
-wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen 
(Wertmarken/Token, die in 
+2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" 
wären hierfür
+rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem 
Punkt exakt sein,
+wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen 
(Wertmarken/Token, die in
 Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt 
werden).
 
 Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**:
-- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF 
denominierten Wertmarken, welche 
-sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit 
denen sie bezahlen 
-können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein 
weiteres Mal eingelöst werden. 
-Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet. 
-Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, 
selbst wenn diese ohne 
+- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF 
denominierten Wertmarken, welche
+sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit 
denen sie bezahlen
+können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein 
weiteres Mal eingelöst werden.
+Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet.
+Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, 
selbst wenn diese ohne
 ihre Zustimmung erfolgt sind.
 [KOMMENTAR SK]
 
@@ -38,22 +38,22 @@ ihre Zustimmung erfolgt sind.
 
 [KOMMENTAR SK]
 Meine Vorschläge dazu:
-1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte 
verpflichtet, TOPS bei 
-der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. 
Insbesondere kann 
-TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft 
verlangen. TOPS hat 
-das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der 
Nutzung des 
-Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte 
verweigern oder unwahre 
+1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte 
verpflichtet, TOPS bei
+der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. 
Insbesondere kann
+TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft 
verlangen. TOPS hat
+das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der 
Nutzung des
+Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte 
verweigern oder unwahre
 Angaben machen.
 
-1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine 
Geschäftsbeziehung mit 
-TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und 
die dabei 
-verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur 
Registrierung von 
-Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur 
Erfüllung 
+1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine 
Geschäftsbeziehung mit
+TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und 
die dabei
+verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur 
Registrierung von
+Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur 
Erfüllung
 regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können.
 
-1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei 
TOPS oder dem 
-Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS 
überweisen. 
-Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer 
Telefonnummer zum 
+1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei 
TOPS oder dem
+Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS 
überweisen.
+Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer 
Telefonnummer zum
 Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst.
 [KOMMENTAR SK]
 
@@ -61,25 +61,25 @@ Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den 
Taler-Zahlungsdienst.
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
 [KOMMENTAR SK]
-Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über 
Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. 
-Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu 
reagieren. 
-TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf 
diesem Weg angeforderte rechtlich 
-notwendige Daten bereitstellen. 
+Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über 
Benachrichtigungen im Taler-Protokoll.
+Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu 
reagieren.
+TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf 
diesem Weg angeforderte rechtlich
+notwendige Daten bereitstellen.
 [KOMMENTAR SK]
 
 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
 [KOMMENTAR SK]
-Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der 
(unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik 
+Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der 
(unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik
 zu bleiben:
 
-1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von 
digitalen Endgeräten, 
-Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben 
vorbehalten und gelten 
-ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. 
+1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von 
digitalen Endgeräten,
+Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben 
vorbehalten und gelten
+ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
 
-1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und 
ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu 
-beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher 
Anforderungen, technischen Problemen, 
+1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und 
ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu
+beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher 
Anforderungen, technischen Problemen,
 zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus 
Sicherheitsgründen.
 [KOMMENTAR SK]
 
@@ -100,19 +100,19 @@ TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch)
 Mein Vorschlag:
 1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung
 
-1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, 
Betriebe, Verkäufer und sonstige 
-Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten 
IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer 
-abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit 
- insbesondere in Missbrauchsfällen mit 
-sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt 
an eine der zuletzt bekanntgegebenen 
-Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 
12 Monate keine Transaktionen an die 
-Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. 
-
-1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer 
der Nutzung des Zahlungsdiensts 
-abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen 
jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen 
-lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, 
und so das Guthaben saldieren. Bei einer 
-Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die 
bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts 
-durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, 
das bestehende Guthaben zu saldieren. 
-Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den 
Anspruch auf das danach noch bestehende 
+1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, 
Betriebe, Verkäufer und sonstige
+Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten 
IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer
+abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit 
- insbesondere in Missbrauchsfällen mit
+sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt 
an eine der zuletzt bekanntgegebenen
+Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 
12 Monate keine Transaktionen an die
+Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet.
+
+1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer 
der Nutzung des Zahlungsdiensts
+abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen 
jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen
+lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, 
und so das Guthaben saldieren. Bei einer
+Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die 
bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts
+durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, 
das bestehende Guthaben zu saldieren.
+Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den 
Anspruch auf das danach noch bestehende
 Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht.
 [KOMMENTAR SK]
 
@@ -123,11 +123,11 @@ Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht.
 
 CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?)
 
-[KOMMENTAR SK] 
-Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche 
Zivilrechtsabteilung und als 
-Schlichtungsbehörde (siehe 
https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html):
 
+[KOMMENTAR SK]
+Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche 
Zivilrechtsabteilung und als
+Schlichtungsbehörde (siehe 
https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html):
 Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel.
 
-Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler 
Operations AG und dem Verein Soziale 
+Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler 
Operations AG und dem Verein Soziale
 Ökonomie vereinbart wird.
 [KOMMENTAR SK]
diff --git a/contrib/gana b/contrib/gana
index cc2d9bdb3..615569085 160000
--- a/contrib/gana
+++ b/contrib/gana
@@ -1 +1 @@
-Subproject commit cc2d9bdb3e90af5ddebf964e3da492c04a307417
+Subproject commit 61556908520df557832b04bb5e1ee91c708aeef4
diff --git a/contrib/wallet-core b/contrib/wallet-core
index 68b2ef735..240d647da 160000
--- a/contrib/wallet-core
+++ b/contrib/wallet-core
@@ -1 +1 @@
-Subproject commit 68b2ef735377373da29fd20aeb9facaf91c03832
+Subproject commit 240d647da85de6b575d15c37efec04757541e3dc

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